Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft und setzt die Selbstbestimmun in den Mittelpunkt.
pd. Das SRK gibt einen Überblick über das Angebot der Patientenverfügung SRK. Die wichtigsten Eckdaten werden vermittelt und die Fragen werden beantwortet. Solange ein Patient urteilsfähig ist, bestimmt er, ob er eine Operation oder ein Medikament will. Was aber geschieht nach einem schweren Unfall, einem plötzlichen Schlaganfall, einem sich über Monate oder Jahre hinziehenden Zustand schwerster Bewusstlosigkeit?
Selbstbestimmung wahren und Angehörige entlasten
Ist nichts geregelt, treffen Angehörige und/oder Ärzte existenzielle Entscheidungen manchmal ohne den genauen Willen der betroffenen Person zu kennen. Mit einer Patientenverfügung SRK können Betroffenen ihren Willen festlegen und entlasten dabei die Angehörigen. Geschulte Berater und Beraterinnen des Schweizerischen Roten Kreuzes Luzern unterstützen bei der Erstellung einer persönlichen Patientenverfügung.
Besucher von früheren Infoveranstaltungen geben dem Anlass ein positives Echo: «Die Infoveranstaltung hat mich motiviert, eine Patientenverfügung SRK mit Beratung zu erstellen. Für die Erstellung der Patientenverfügung SRK braucht es ein Gegenüber, das die richtigen Fragen stellt. Die schriftliche Ausformilierung der Beraterin war hilfreich. Mit der Hinterlegung ist sichergestellt, dass die Patientenverfügung SRK jederzeit abgerufen werden kann.»
Infoveranstaltung Patientenverfügung
Dienstag, 26 März 2013, 18.30 Uhr
Schweizerisches Rotes Kreuz, Maihofstrasse 95 c, Luzern
Anmeldung für die Teilnahme an der Infoveranstaltung:
041 418 70 10, E-Mail: info@srk-luzern.ch