Auf den Jahresbeginn haben verschiedene gesetzliche Bestimmungen geändert. Davon sind unterschiedlichste Lebensbereiche betroffen.
Bei der folgenden Auflistung der neuen Gesetze und Verordnungen handelt es sich um eine Auswahl:
Anstelle des Vormundschaftsrechts gibt es neu das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht (KESR). Für die Rontaler Gemeinden ist die KES-Behörde Luzern-Land mit Sitz im D4 in Root zuständig.
Das neue Gesetz über den Finanzausgleich stellt die finanzielle Unterstützung von Gemeindefusionen, von kommunalen Zusammenarbeitsprojekten organisatorischer Art sowie von einzelnen Gemeinden in finanzieller Notlage auf eine verbindliche Grundlage.
Mit der angepassten Verordnung über die Staatsanwaltschaft ist ab 2013 ein Datenaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden und dem Gesundheits- und Sozialdepartement möglich.
Die Fischereiverordnung wurde angepasst. Als wichtigste Neuerung besteht nun auch an Fliessgewässern (Untere Reuss, Teilstrecken der Kleinen Emme) die Möglichkeit, Patente zu beziehen. Die Tarife für die Patente wurden – erstmals seit 2004 – leicht erhöht. Für die Untere Reuss beträgt das Patent für die Flug-, Spinn-, Grundangel- und Fliegenfischerei pro Jahr 250 Franken, pro Monat 80 Franken und pro Tag 25 Franken.
Zudem sind auf den 1. Januar 2013 die Fischereireviere für die nächsten acht Jahre (bis 2020) neu verpachtet worden.
Die Gemeinden müssen seit dem 1. Januar bedarfsgerechte Tagesstrukturen in den Volksschulen anbieten.