Gemeinde Ebikon – Steuererklärung geht neue Wege

ro06_34_SteuerformulareErstmals ist dieses Jahr die Steuererklärung 2012 nicht mehr beim Steueramt Ebikon abzugeben, sondern die Unterlagen sind per Post zu verschicken.

pd. Seit Mitte Dezember arbeitet das Steueramt Ebikon mit der Softwarelösung NEST LuTax. Dabei werden die Software sowie auch die Datenbank zentral bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern verwaltet (siehe Rontaler-Ausgabe vom 6. Dezember 2012).

Versand der Steuererklärung 

Neu werden die Unterlagen zur Steuererklärung 2012 nicht mehr vom Steueramt Ebikon, sondern von einem externen Druckzentrum gedruckt und versandt. Der zentrale Versand wird voraussichtlich ab Mitte Februar 2013 stattfinden. Wenn die Steuererklärung in der Vorperiode elektronisch ausgefüllt wurde, wird aus ökologischen und ökonomischen Gründen auf die Zustellung der Hilfsformulare, der Wegleitung zur Steuererklärung und der CD mit der Steuersoftware verzichtet. Die aktuellste Version der Steuersoftware kann ab Anfang Februar 2013 unter http://www.steuern.lu.ch/index/steuererklaerung_natp.htm kostenlos heruntergeladen werden.

Beilagen zur Steuererklärung 

Die Originalsteuererklärung und das Originalwertschriften- und Guthabenverzeichnis (2x Format A3) sind in jedem Fall einzureichen, auch wenn die Steuererklärung am PC ausgefüllt wurde. Belege und Beilagen sind in Format A4,

gut lesbar und als lose Blattsammlung (ohne Büro- oder Heftklammern) einzureichen.

Einreichen der Steuererklärung 

Die Steuererklärung ist nicht mehr beim Steueramt Ebikon einzureichen. Bitte das adressierte und frankierte Kuvert benutzen, das der Steuererklärung beiliegt. Für allgemeine Korrespondenz hingegen sowie Fristerstreckungs- und Prämienverbilligungsgesuche sind grundsätzlich nach wie vor die Mitarbeitenden des Steueramtes Ebikon Ansprechpartner.

Fristen zur Einreichung der Steuererklärung 

Die Steuererklärung ist innert 30 Tagen nach Erhalt einzureichen, spätestens bis 31. März 2013. Für Selbstständigerwerbende, Landwirte und Steuerkundinnen und Kunden mit professionellen Steuervertretungen gilt eine generelle Frist bis 31. August 2013. Fristverlängerungen können beim Gemeindesteueramt bzw. bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern, Abteilung Selbstständigerwerbende, beantragt werden.

Vorauszahlungen 

Bereits seit dem 1. Januar 2013 besteht die Möglichkeit, Vorauszahlungen für das Jahr 2013 zu leisten. Vorauszahlungen werden ab Zahlungseingang bis zum 31. Dezember 2013 zu 0.5 Prozent verzinst. Dieser Zinsertrag ist steuerfrei. Für Vorauszahlungen ist im Formularsatz ein neutraler Einzahlungsschein 2013 enthalten. Wichtig: Bei Vorauszahlungen mittels Dauerauftrag oder e-Banking sind die Kontonummer sowie die Referenznummer zu korrigieren. Weitere Einzahlungsscheine können mit dem den Steuerformularen beigelegten Bestellschein oder über www.ebikon.ch via Onlineschalter angefordert werden.

Kontakt 

Erste Anlaufstelle für die Einwohnerinnen und Einwohner von Ebikon bleibt trotz diesem Systemwechsel weiterhin das Steueramt Ebikon (041 444 02 23, steueramt@ebikon.ch). Selbstständigerwerbende wenden sich an die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern. Weitere Informationen betreffend Steuern können unter www.steuern.lu.ch abgerufen werden. Speziell für Jugendliche steht www.steuern-easy.ch zur Verfügung.