Frühlingsarbeiten – Rücksicht bei lärmigen Arbeiten rund ums Haus

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Mit Beginn des Frühlings und den wärmeren Temperaturen gibt es im Garten und rund um das Haus wieder jede Menge Arbeit. Damit verbunden sind auch gewisse Lärmimmissionen, verursacht durch Rasenmäher, Vertikutierer, Hochdruckreiniger etc. 

pd. Damit Ärger und nachbarschaftliche Auseinandersetzungen vermieden werden können, sind etwas Rücksichtnahme einerseits und Toleranz andererseits gefragt. In diesem Sinne sind alle gebeten, insbesondere Haus- und Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Hämmern, Fräsen und weitere lärmverursachende Arbeiten frühmorgens, während den Essenszeiten und spätabends nicht auszuführen, damit das Ruhebedürfnis der Nachbarn nicht allzu stark strapaziert wird.

 

Die Gemeinde Buchrain empfiehlt   für lärmige Arbeiten im Garten folgende Arbeitszeiten:

Montag bis Freitag:

Vormittag: 8 bis 12 Uhr und

Nachmittag: 13 bis 19 Uhr

Samstag:

Vormittag: 9 bis 12 Uhr

Nachittag: 13 bis 18 Uhr

Sonntag:

Sonntag ist Ruhetag.