«i de Badi»

ROTKREUZ – Überregionale Samariterübung

Unter dem Motto «i de Badi» führte der Samariterverein Risch-Rotkreuz am Abend des 5. Juni gemeinsam mit den Samaritern aus Sins, Dietwil und Root eine Grossübung durch.

Rund 60 Samariter, der Gemeindepräsident Peter Hausherr, der Kantonalverbandspräsident der Zuger Samariter sowie zwei Gäste der Feuerwehr nahmen am diesjährigen Reusstaltreffen im Schwimmbad Rotkreuz teil. Vier abwechslungsreiche Posten zum Thema Erste Hilfe im Umfeld von Wasser forderten das Wissen und Können der Anwesenden.

Baderegel 1

Im Kleinkinderbecken schreit eine besorgte Mutter, dass ihr Kind keine Lebenszeichen mehr zeigt. Schnell müssen die Samariter mit den lebensrettenden Sofortmassnahmen (Basic Life Support) starten, die Mutter betreuen und eine vollständige Alarmierung auslösen. Selbstverständlich darf der Einsatz des Defibrillators (AED) nicht fehlen. Ein paar Sekunden Unaufmerksamkeit der Mutter haben genügt, dass das Kind ertrinken konnte. Durch sofortige Erste Hilfe kann der Tod verhindert werden.

Baderegel 2

Jugendliche feiern eine Party mit lauter Musik. Eine besondere Herausforderung ist die angeheiterte Stimmung. Einer der Jugendlichen fordert Hilfe an. Sofort erkennen die Samariter eine Schnittverletzung am Fuss, welche sie versorgen. Der Wespenstich im Mund hingegen ist schwieriger zu erkennen, denn zeitgleich wollen zwei der alkoholisierten Jugendlichen schwimmen gehen und lenken vom eigentlichen Notfall ab. Ein weiterer Ertrinkungsunfall wird verhindert, dank dem die Jugendlichen daran gehindert werden, alkoholisiert ins Wasser zu gehen.

Baderegel 3

Im 50-Meter-Becken finden die Samariter einen Schwimmer vor, welcher von seinem Kollegen an den Beckenrand gebracht wird. Nach einem ersten Überblick und Befragung gilt es den apathischen Schwimmer ins Trockene zu hieven und genauer herauszufinden, was der Patient effektiv hat. Nach und nach wird klar, dass die Zeichen auf einen Hirnschlag hindeuten. Der Alarmierung und Betreuung, bis der Rettungsdienst kommt, wird bei diesem Beispiel besondere Beachtung geschenkt. An einem heissen Sommertag kann ein Sprung ins kühle Nass fatale Folgen für den Kreislauf haben. Durch richtiges Reagieren kann Schlimmeres verhindert werden.

Beim vierten Posten wird mit einem eindrücklichen Film der SLRG die Baderegel 1 vertieft. Ausserdem erarbeiten die Teilnehmer den Unterschied zwischen lautlosem und sekundärem Ertrinken. Nur wenige Zentimeter Wasser genügen, dass ein Kind ertrinken kann.

Gemütlicher Ausklang

Bei einem gemütlichen Zusammensein bei Wurst, Salat und einem reichlich gedeckten Desserttisch klingt dieser interessante und gesellige Anlass aus. Ein herzliches Dankeschön geht an die Übungsleiterin Luzia Brandenberger, die vielen Helfer, Figuranten, Sponsoren und die Gemeinde Risch für das zur Verfügung stellen der Badi.

Baderegeln

1: Kinder nur begleitet ans Wasser lassen! – Kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen.

2: Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser!– Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen.

3: Nie überhitzt ins Wasser springen! – Der Körper braucht Anpassungszeit.

4: Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! – Unbekanntes kann Gefahren bergen

5: Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser! – Sie bieten keine Sicherheit.

6: Lange Strecken nie alleine schwimmen! – Auch der besttrainierte Körper kann eine Schwäche erleiden.