Auftakt zum Neubau Schmiedhof

Endlich gehts los: Die Freude war beim offiziellen Spatenstich deutlich zu spüren. Bild Stefanie Egli
Endlich gehts los: Die Freude war beim offiziellen Spatenstich deutlich zu spüren. Bild Stefanie Egli

EBIKON – Der Spatenstich für die neue Wohnanlage an der Schachenweidstrasse erfolgte am 6. März

Am Montag, 6. März, war es so weit: Mit dem Spatenstich wurde die Bauphase der drei Mehrfamilienhäuser Schachenweidstrasse 22a-c eingeleitet. Bauherrin der Häuser mit insgesamt 32 Wohnungen ist die Wohnbau Ebikon AG. Im Erdgeschoss mietet sich die Gemeinde Ebikon mit einem Doppelkindergarten ein.

ste. Von einem «Meilenstein» sprach Peter Imhof, Verwaltungsratspräsident der Wohnbau Ebikon AG, beim Spatenstich für das Projekt auf dem Areal des ehemaligen Tennisplatzes Schmiedhof. Es war ein Meilenstein in doppeltem Sinne: Einerseits wurde mit dem Baubeginn eine intensive und mehrjährige Planungsphase beendet. Andererseits hatte sich die Baugenossenschaft rund 40 Jahre nur um die Instandhaltung und Sanierung bereits bestehender Mietwohnungen gekümmert.

Neben Familien mit Kindern will die Wohnbau Ebikon AG auch Mieter ansprechen, die auf gute Verkehrsverbindungen angewiesen sind. «Personen mit Mobilitätsbedürfnis gehören zu unserem Zielpublikum, weil die Erreichbarkeit Richtung Stadt Luzern mit dem öffentlichen Verkehr und eigener Bushaltestelle sehr gut ist und auch Richtung Zug-Zürich mittels S-Bahn», so Imhof. Neben den drei Mehrfamilienhäusern der Wohnbau Ebikon AG sind auf dem nahe gelegenen Areal der Amag weitere Gebäude in Planung. Zusammengenommen wird es im Schmiedhofquartier deshalb bald 240 neue Apartments geben. Im Hinblick auf den Bauprozess wurden von den Verantwortlichen drei Wünsche geäussert: Ein guter Bauverlauf, keine (bösen) Überraschungen und keine Unfälle. 

Endlich gehts los: Die Freude war beim offiziellen Spatenstich deutlich zu spüren. Bild Stefanie Egli
Endlich gehts los! Die Freude über den Baubeginn war beim Spatenstich deutlich zu spüren. Mit von der Partie (v.l.n.r.): Karl Mattmann (Verwaltungsratsvizepräsident der Wohnbau Ebikon AG), Hans Peter Bienz (Gemeinderat Ebikon), Beate Holz (Projektleiterin), Carlos Antonietty (Architekt), Peter Imhof (Verwaltungsratspräsident der Wohnbau Ebikon AG) und Prisca Berchtold (Verwaltungsrätin der Wohnbau Ebikon AG). Bild Stefanie Egli

Räume für einen Doppelkindergarten

Dass aufgrund der vielen Neubauten die Zahl der Kinder im Quartier massiv ansteigen wird, steht ausser Frage. Seit 2016 ist gemäss Volksschulbildungsgesetz des Kantons Luzern der zweijährige Kindergarten angebotspflichtig. Die Nachfrage nach einem zweiten Kindergartenjahr ist gross. Vor diesem Hintergrund scheint der Entscheid der Gemeinde Ebikon, im Neubau der Wohnbau Ebikon AG Räume für einen Doppelkindergarten zu mieten, nur logisch. Als geographisch langgezogene Gemeinde versucht Ebikon zudem – nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen – alle Kinder möglichst nah von ihrem Elternhaus zu platzieren. «Der Gemeinde Ebikon ist es ein Anliegen, dass Kinder einen Kindergarten in ihrem Quartier besuchen können», sagt Ruedi Kaufmann, Gemeinderat Ressort Bildung. Bislang musste ein Teil des Nachwuchses im Schmiedhof-Quartier jedoch aus Platzgründen einen Kindergarten ausserhalb seines Viertels besuchen. Dies soll sich mit dem neuen Doppelkindergarten nun ändern. Doppelkindergärten sind zudem im Zusammenhang mit dem Assistenzmodell von grosser Bedeutung.

Die Visualisierung der Gebäude Schachenweidstrasse 22a-c. Bild zVg.
Die Visualisierung des Neubaus Schachenweidstrasse 22a-c. Bild zVg.

Was bedeutet «Assistenzmodell»?

Normalerweise ist pro Kindergarten eine Lehrperson zuständig. Beim Assistenzmodell im Doppelkindergarten sieht das etwas anders aus. Dort wird zusätzlich zu den zwei Lehrpersonen eine Assistenzperson beschäftigt, die pro Woche circa 20 Stunden im Einsatz steht. Somit sind beim Doppelkindergarten am Morgen, wenn alle Kinder anwesend sind, jeweils drei Personen im Einsatz. Die Assistenzperson wird von der Gemeinde oder vom Kanton beauftragt, den Lehrpersonen unterstützend zur Seite zu stehen. Das bedeutet, dass die Assistenzperson die Kinder beispielsweise bei Vorfällen oder WC-Gängen unterstützt. Das Unterrichten selber fällt jedoch nicht in ihr Aufgabengebiet. Die Assistenzperson verfügt nicht zwingend über eine pädagogische Ausbildung und erhält weniger Lohn als die Lehrpersonen.