Keine Sagenmatt-Abstimmung an diesem Wochenende

Nachdem gegen die Abstimmungsbotschaft des Gemeinderats betreffend der kommunalen Abstimmung vom 27. September 2020 zur Überbauung Sagenmatt eine Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat eingereicht wurde, hat dieser eine umfassende Prüfung der Botschaft vorgenommen. Auf die Beschwerde wird zwar nicht eingetreten, dennoch sagt er die Abstimmung aufgrund von Formfehlern ab.

Der Regierungsrat beanstandet in der Kurzversion der Abstimmungsbotschaft zur
Überbauung Sagenmatt das Fehlen wichtiger Bestandteile. Die Kurzversion wurde allen
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Ebikon per Post zugestellt.

Drei Formfehler festgestellt

Wie der Regierungsrat in seinem Entscheid vom 22. September 2020 festhält, hätten die
Einsprachen – insbesondere die unerledigten – in der Kurzversion der
Abstimmungsbotschaft aufgeführt werden müssen. Zudem seien zwei Pläne in der
Botschaft so klein, dass die Lesbarkeit nicht mehr gewährleistet sei. Und schliesslich
moniert der Regierungsrat, dass die Sonderbauvorschriften im Planungsbericht zum
Bebauungsplan zu wenig umfassend beschrieben wurden. Hinsichtlich dem eigentlichen
Projekt, der Überbauung Sagenmatt, gibt es keine Beanstandungen.

Sämtliche Informationen in Detailversion enthalten

Der Gemeinderat unterscheidet bei seinen Abstimmungsbotschaften seit Jahren zwischen
einer Kurz- und Detailversion. Während die Kurzversion allen Stimmbürgerinnen und
Stimmbürgern postalisch zugeschickt wird, kann die Detailversion jeweils online
eingesehen oder in gedruckter Form bei der Gemeinde bezogen werden. „Diese
Unterscheidung haben wir im Sinne einer bedarfs- und bedürfnisgerechten Information
eingeführt. Die Kurzversion soll alle entscheidungsrelevanten Informationen in möglichst
kompakter Form beinhalten, ohne die Objektivität oder Ausgewogenheit zu
vernachlässigen“, erklärt Daniel Gasser, Gemeindepräsident. Nie sei es Absicht gewesen,
der Stimmbevölkerung Informationen vorzuenthalten. In der Detailversion sind denn auch
all die Bestandteile, deren Fehlen der Regierungsrat in der Kurzversion beanstandet,
enthalten. Als Konsequenz aus diesem Entscheid des Regierungsrates wird der
Gemeinderat die formale Gestaltung der Botschaft überdenken.

Abstimmung wird nachgeholt

Dass die Abstimmung abgesagt werden muss, bedauert der Gemeinderat zutiefst. „Wir
werden diese zu einem späteren Zeitpunkt nachholen“, versichert Gasser. Derzeit wird
geprüft, zu welchem Zeitpunkt die Abstimmung angeordnet werden kann. Die bereits
eingelegten Stimmzettel zur Sagenmatt-Überbauung werden ohne Feststellung des
Ergebnisses während den gesetzlichen Fristen eingelagert und anschliessend vernichtet.
Der Regierungsratsentscheid hat keinen Einfluss auf die Abstimmung zur Einführung eines
Einwohnerrates. Diese wird wie geplant durchgeführt.