Sozialpartner gemeinsam gegen Durchsetzungsinitiative

Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ) und der Luzerner Gewerkschaftsbund (LGB) rufen gemeinsam dazu auf, am 28. Februar Nein zur Durchsetzungsinitiative zu stimmen. Die Initiative schwäche den Rechtsstaat und damit einen der grössten Trümpfe der Schweiz im harten internationalen Standortwettbewerb.

Die Initiative verletzt die bilateralen Verträge mit der EU und gefährdet Arbeitsplätze in Luzern und der ganzen Schweiz. Im Interesse der Luzerner und Zentralschweizer Wirtschaft, der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber kämpfen die beiden Dachverbände deshalb für ein Nein zur ihrer Ansicht nach gefährlichen SVP-Initiative. Als Dachverbände der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite engagieren sich die IHZ und der LGB gegen die Durchsetzungsinitiative und rufen gemeinsam zu einem Nein auf. Denn es geht am 28. Februar um grundsätzliche Fragen. Die Sozialpartner sind auf einen starken Rechtsstaat angewiesen, ebenso auf eine glaubwürdige und verlässliche Wirtschaftspolitik. Die Initiative hingegen verletzt internationale Verträge, missachtet grundlegende Menschenrechte, stellt bewährte demokratische Institutionen infrage, und beschädigt das Image der Schweiz. «Unser Rechtsstaat und unsere politische Stabilität sind ein wichtiger Standortfaktor für internationale Firmen», sagt Felix Howald, Direktor der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz. Zudem sei die Initiative unnötig, meint Felix Howald weiter. Denn die vom Volk vor fünf Jahren angenommene Ausschaffungsinitiative ist vom Parlament fristgerecht umgesetzt worden. Das Gesetz ist momentan durch die Durchsetzungsinitiative blockiert. Bei einem Nein am 28. Februar tritt sofort eines der härtesten Ausländergesetze Europas in Kraft.

Initiative gefährdet Arbeitsplätze
Die Schweiz ist auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. «Es geht nicht an, dass Menschen je nach Nationalität für die gleiche Tat unterschiedlich bestraft werden», sagt LGB-Geschäftsleiter Marcel Budmiger. «Dies gilt insbesondere für diejenigen, die in der Schweiz aufgewachsen sind, aber keinen Schweizer Pass besitzen.» Die Initiative verletzt nicht nur fundamentale Verfassungsgrundsätze, sondern verstösst auch gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Sie würde die Beziehungen zum wichtigsten Handelspartner der Schweiz weiter verschlechtern. So werden Arbeitsplätze vernichtet. Deshalb rufen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zu einem Nein auf am 28. Februar.