Gewerbeverband kritisiert kantonale Steuerzinsen

Im Bild: Gaudenz Zemp, Direktor des Luzerner Gewerbeverbandes. Bild zVg.

Zahlt ein Bürger oder ein Unternehmen seine Steuern zu früh, so zahlt der Kanton Luzern 0.3% Zins. Zahlt das Unternehmen aber seine Steuern nicht termingerecht, so wird es mit 5.0% Verzugszins belastet.

api. Die Differenz beträgt also 4.7%. In allen anderen Zentralschweizer Kantonen ist diese Differenz massiv kleiner (vgl. NLZ-Artikel vom 12.03.2015). Den Vorauszahlungszins hat man im Kanton Luzern erst vor kurzem von 0.5% auf die heute gültigen 0.3% reduziert. Die 5% liess man bei dieser Überarbeitung aber einfach stehen. «Es ist durchaus richtig, dass Unternehmen bei verspäteter Zahlung einen Zins zahlen müssen. Das stellt sicher, dass sie sich an die Zahlungsfristen halten. Die 5% sind aber im aktuellen Zinsumfeld kein marktüblicher Zins mehr, sondern de facto eine Strafe», moniert der Gewerbeverband und erachtet dies als ungerechtfertigt. Der extrem hohe Zinssatz von 5% schaffe letztlich auch einen falschen Anreiz für den Staat. «Er führt dazu, dass die Behörden gar nicht mehr an einer fristgerechten Zahlung durch die Steuerpflichtigen interessiert sind.» Der Gewerbeverband fordert deshalb die Regierung auf, die Differenz zwischen den Zinssätzen auf ein im Zentralschweizer Vergleich konkurrenzfähiges Niveau zu korrigieren. Entweder soll man den Vorauszahlungszins (Beispiel Nidwalden: 1.5%) anheben oder den Verzugszins (Beispiel Schwyz: 3.5%) senken.

Im Bild: Gaudenz Zemp, Direktor des Luzerner Gewerbeverbandes. Bild zVg.
Im Bild: Gaudenz Zemp, Direktor des Luzerner Gewerbeverbandes. Bild zVg.