Für die Überbauung Höfli in Ebikon wird, wie der Gemeinderat mitteilt, eine Teilrevision der Ortsplanung an die Hand genommen. Das bestehende Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Ebikon soll ergänzt werden.
Um eine gute und anregende Auswahl von Ideen für die Umnutzung vom Höfliareal zu erhalten, hat die Katholische Kirchgemeinde einen Studienauftrag unter vier Architekten ausgeschrieben und durchgeführt. Das Konzept des Siegerprojektes wird nach der notwendigen Umzonung in einem Gestaltungsplanverfahren rechtlich verbindlich umgesetzt. Es ist dazu vorgesehen, im Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Ebikon einen Teil der betroffenen Parzelle in eine «Wohnzone Höfli» einzuteilen. Die Katholische Kirchgemeinde hat deshalb bei der Gemeinde Ebikon das Gesuch für die notwendige Umzonung eingereicht. Der Gemeinderat Ebikon hat nun beschlossen, das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchzuführen, bei welchem alle Personen ihre Meinungsäusserung abgeben können.
Öffentliche Planauflage
Gleichzeitig findet die öffentliche Planauflage statt. Zur Einsprache befugt sind Personen, Organisation und Behörden, welche an den Änderungen ein schutzwürdiges Interesse nachweisen können. Die Unterlagen des Grundstücks Nr. 289, Kirchenzentrum Höfli, liegen bis zum 1. Oktober 2013 bei der Bauabteilung der Gemeinde Ebikon an der Riedmattstrasse 14, während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Dokumente sind zudem einsehbar unter www.ebikon.ch.


























