Gemeinde Buchrain: Vergabe der Solidaritätsbeiträge

Dank Spenden oder Zuwendungen aus testamentarischen Verfügungen ist momentan ein Stiftungskapital in der Höhe von 280‘000 Franken vorhanden. Jährlich können davon bis zu 10‘000 Franken für die Buchrainer Bevölkerung ausbezahlt werden. Für das Jahr 2013 sind die entsprechenden Gesuchsformulare auf der Homepage www.buchrain.ch abrufbar.

pd. Die Gemeinde betreut verschiedene Stiftungen, welche Beiträge für wohltätige Zwecke ausschütten. Die Bevölkerung von Buchrain hat die Möglichkeit, mittels Gesuch um einen Beitrag anzufragen. In Anlehnung an die festgelegten Stiftungszwecke werden die drei Bereiche «Bedürftige Personen und Familien», «Jugendsport» sowie «Altersturnen» unterstützt. «Anspruchsberechtigt sind Personen, Familien und Vereine», erklärt der Präsident des Vergabungsausschusses, Finanzvorsteher Patrick Bieri. Die solidarische Hilfe kommt somit einerseits älteren, betagten Menschen zugute, Menschen, die in Not oder von schweren Schicksalsschlägen betroffen sind, oder auch Familien, die Zuwendungen verdienen respektive derer bedürfen. Andererseits werden der Schul- und Vereinsjugendsport wie auch das Altersturnen finanziell unterstützt.

Die Zuwendungen basieren auf einem Vergabereglement und fliessen ausschliesslich an die Buchrainer Bevölkerung und deren Institutionen. «Das gute soziale Netz in der Schweiz hilft finanzielle und soziale Not abzufedern», sagt Bieri. Trotzdem gebe es Grenzfälle: Leute, die nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind, die aber ohne Unterstützung auf vieles – etwa das Klassenlager des Kindes – verzichten müssen. Dafür können Solidaritätsbeiträge gesprochen werden.

Gesuche nehmen ab

Bieri muss jedoch zur Kenntnis nehmen, dass die eingegangenen Gesuche seit der Neubelebung im Jahr 2010 wieder abgenommen haben. «Wir wollen nicht die Werbetrommel rühren, sondern einfach auf das Angebot aufmerksam machen», betont der Finanzvorsteher. Denn, so vermutet er, ist nicht die fehlende Bedürftigkeit der Grund für den Rückgang der Gesuche, sondern vielmehr das fehlende Wissen über diese Unterstützungsmöglichkeit. Sämtliche interessierten Personen und Institutionen können ein entsprechendes Gesuch einreichen. Die Gesuche werden absolut diskret behandelt und nach dem Entscheid wieder zurückgeschickt, respektive vernichtet.

Gesuchsformulare sind auf der Gemeindehomepage abrufbar. Einzureichen sind diese zu Handen des Gemeinderates Buchrain, Vergabungsausschuss, 6033 Buchrain. Der Vergabungsausschuss entscheidet über die Gesuche 2013 Ende November.