Hundeverbot neu signalisiert

Auf dem Sportfeld Risch in Ebikon ist das Hundeverbot neu signalisiert. Bild zVg.

Ebikon setzt Verordnung auf dem Sportfeld Risch um

Auf dem Sportfeld Risch in Ebikon ist es zu prekären Situationen zwischen Hunden und Sporttreibenden sowie spielenden Kindern gekommen. Zahlreiche Reklamationen sind bei der Gemeinde eingegangen. Deshalb ist das Hundeverbot neu signalisiert.

Auf dem Sportfeld Risch in Ebikon ist das Hundeverbot neu signalisiert. Bild zVg.
Auf dem Sportfeld Risch in Ebikon ist das Hundeverbot neu signalisiert. Bild zVg.

Rechtlich war gemäss der kantonalen «Verordnung über das Halten von Hunden» bereits vorher ein Betretverbot gültig. In der kantonalen Verordnung steht unter Paragraf zwei, dass «das Mitführen oder Laufenlassen von Hunden in Friedhöfen, Badeanstalten, Spitalanlagen, auf Kinderspielplätzen, Pausenplätzen von Schulhausanlagen und Spiel- und Sportfeldern verboten ist». Da es auf dem Sportfeld Risch zu prekären Situationen zwischen Hunden und Sporttreibenden sowie spielenden Kindern gekommen ist, welche der Gemeinde Ebikon gemeldet wurden, ist das Hundeverbot neu signalisiert. Dieses Verbot hat bereits vorher gegolten. Die Gemeinde bittet alle Hundehalter, das Verbot gemäss der kantonalen Verordnung zu befolgen.