Meinungen & Debatten KW44/45 2023

Nein zur Steuererhöhung um 2/10 in Ebikon

Nicht zum ersten Mal in letzter Zeit will Ebikon die Steuern erhöhen. Am 29. November 2020 sagte die Stimmbevölkerung schon einmal Nein zu einer Steuererhöhung von 2 Zehntelseinheiten. Begründet wird die neuerliche Steuererhöhung um 2/10 wiederum mit einer schwierigen Finanzlage, zu wenig Einnahmen und hohen Ausgaben. Dass die Steuerkraft in Ebikon trotz Bevölkerungswachstum nicht zunimmt, ist schon seit 15 Jahren bekannt. Gemäss Kommentar zur Jahresrechnung 2021 hat die in einer zweiten Abstimmung erfolgte Steuererhöhung um 1/10 gezeigt, dass es dadurch nicht zu den geplanten Mehrerträgen gekommen ist. Offenbar konnten die weggezogenen guten Steuerzahler nicht kompensiert werden. Die nächste Steuererhöhung für 2026 ist auch schon angekündigt. 2020 betrug der Steuerfuss in Ebikon noch 1,8 Einheiten, 2026 werden es 2,2 Einheiten sein. Das ist in 6 Jahren eine Steuererhöhung von 22 % (!). Mit Ausnahme von Emmen wird 2024 keine Gemeinde rund um Ebikon einen Steuerfuss von mehr als 2 Einheiten aufweisen. So werden bestimmt auch keine neuen guten Steuerzahler kommen. In Root sieht die Entwicklung der Steuerkraft ganz anders aus. 2009 betrug sie noch CHF 1’549 (ähnlich wie in Ebikon), 2022 aber CHF 2’962 (!). Dort ist man das Problem offenbar angegangen.

Die Ausgaben hingegen gehen nur in eine Richtung: nach oben. Der Aufwand stieg von CHF 101,8 Mio. im 2019 auf CHF 115,05 Mio. im 2022 (+ 13 %). Für 2024 sind schon CHF 132,49 Mio. budgetiert. Wenn die Erträge nicht kommen, sollten auch die Ausgaben nicht einfach weiterwachsen.

Für den Zustand des Gemeindehaushalts kann der Steuerzahler nicht verantwortlich gemacht werden kann,. Weshalb er nun in diesem Ausmass zur Kasse gebeten werden soll, ist unverständlich und nicht einleuchtend. Es fehlt an einer Steuerstrategie und an einer aktiven Rolle in der Wirtschaftsförderung, um potente Steuerzahler anzuziehen. Das vorgeschlagene Budget 2024 ist kein Befreiungsschlag, sondern eine erneute Steuererhöhung, auf die weitere folgen werden. Das kann nicht der Weg sein.

Bruno Kaech, lic.iur, dipl. Steuerexperte, Ebikon


Ebikonerinnen und Ebikoner, wir brauchen Ihre Unterstützung!

Die angezeigte Steuererhöhung ist unpopulär. Trotzdem ist sie essenziell für den Erhalt der Stabilität in unserer Gemeinde. Ja sie ist notwendig, um die steigenden Kosten aufgrund des starken Bevölkerungszuwachses, das sich im Bildungsbereich mit stetig steigenden Schülerzahlen besonders niederschlägt, abzufedern. Leider wurden in der Vergangenheit zu viele Projekte und Visionen abgelehnt, welche die Wellen eines positiven Aufschwungs in unserer Gemeinde stark bremsten.

Mit dem JA am 26. November zum Budget inkl. Steuererhöhung bereiten wir den Weg für unsere nächsten Generationen. Stärken Sie unsere Gemeinde, damit Ebikon weiterhin eine attraktive und aussichtsreiche Zukunft behalten kann. Es ist im Interesse aller. Danke.

Paolo Chiodo, Sylvie Landolt Mahler, Daniel Schenker – CK-Mitglieder Die Mitte


Budget 2024 Ebikon

Es sieht düster aus für die Finanzen in Ebikon. Schon vor mehr als 10 oder 15 Jahren, noch als aktiver Sekundarlehrer habe ich mehrmals miterlebt, wie notwendige Sanierungen (z. B. undichte Fenster) am Schulhaus Wydenhof hinausgeschoben wurden – immer wieder wegen der schlechten Finanzlage. Die Zurückweisung des Budgets vor drei Jahren und der damals vorgeschlagenen Steuererhöhung hat das Problem nur verschärft. Darum werde ich am 26. November 2023 dem Budget-Vorschlag des Gemeinderates zustimmen.

Eine Steuererhöhung freut niemanden. Trotzdem befürworte ich die Pläne des heutigen Gemeinderates. Dieser ist nicht schuld am Nachholbedarf und an der tiefen Steuerkraft. Mit einer Steuererhöhung und dadurch mehr Beiträgen aus dem kantonalen Finanzausgleich kann hoffentlich die finanzielle Durststrecke in den nächsten Jahren überwunden werden.

Wenn aber der Kantonsrat die Umgestaltung des Finanzausgleichs zuungunsten der schwächeren Gemeinden beschliesst und das neue Bau- und Zonenreglement zu wenig Verbesserungen bringt – was dann? Bleiben dann nur noch Fusionsverhandlungen mit der Stadt Luzern?

Franz Kaufmann, Ebikon


Budget 2024 der Gemeinde Buchrain

Ich frage mich, ob der Projektierungskredit für das neue Dienstleistungszentrum auch angenommen worden wäre mit dem budgetierten Verlust von 1.28 Mio. Die Vorgaben des Kantons können teilweise nicht mehr eingehalten werden. Der Gemeinderat informiert in der Botschaft S. 8, dass weitere Einsparungen einer Gemeinde unwürdig seien. Ist der Verzicht auf Miet-Fahrräder oder subventionierte Parkplätze für das Personal wirklich einer Gemeinde, die solche Defizite schreibt, unwürdig? Ach ja, auf den Umbau für automatisch öffnende Türen wird ja grosszügig verzichtet. Dafür wird eine markante Steuererhöhung in Betracht gezogen (Botschaft S. 9).Wenn die Ausgaben zu hoch sind, werden eben die Einnahmen erhöht! Doch was, wenn infolge einer drohenden Steuererhöhung nur zwei oder drei sehr gute Steuerzahler wegziehen werden?

Karin Hess, SVP Buchrain


Steuererhöhung Gemeinde Ebikon

Bei der kommenden Abstimmung ist die eine Vorlage der Gemeinde Ebikon, den Steuerfuss von 1.9 auf 2.1 Einheiten zu erhöhen. Dies sei notwendig, um die zukünftigen anfallenden Kosten decken zu können. Eine weitere Erhöhung auf 2.2 Einheiten ist auch bereits geplant.

Damit die Gemeinde Ebikon zusätzliche Gelder bekommt, ist von dem Gemeinderat mittelfristig geplant, zahlungskräftigere Steuerzahler nach Ebikon zu bekommen. Diesen Widerspruch kann ich nicht nachvollziehen. Bei einer Steuererhöhung von insgesamt 0.3 Einheiten werden die zahlungskräftigen Steuerzahler eher abwandern, als dass neue dazukommen. Ich bin nicht bereit, weiterhin die Kosten der Misswirtschaft des Gemeinderates Ebikon zu tragen. Deshalb werde ich am 26.11.2023 Nein zur Steuererhöhung der Gemeinde Ebikon stimmen und hoffe, dass alle Ebikoner dies auch machen werden.

Marcel Baumgartner


Budget 2024

Als Bewohner der Gemeinde und Präsident der SP-Sektion Ebikon verfolge ich aufmerksam die Diskussion um die vorgeschlagene Steuererhöhung um 0,2 Einheiten. Die Notwendigkeit dieser Anpassung ist in meinen Augen unbestreitbar, insbesondere angesichts des niedrigen Steuersubstrats in unserer Gemeinde. Mehr sparen können wir leider nicht, die Verwaltungskosten der Gemeinde (pro Kopf) sind bereits jetzt 1/3 tiefer als jene des kantonalen Durchschnitts. Die bisherigen Sparmassnahmen haben zudem dafür gesorgt, dass fast alle unserer Schulhäuser in einem schlechten Zustand sind. 

Die Gemeindefinanzen sind essenziell für die Aufrechterhaltung und Entwicklung von Infrastruktur, Bildung und sozialen Diensten. Mit unserem niedrigen Steuersubstrat stehen wir vor der Herausforderung angemessene Ressourcen sicherzustellen, um die Bedürfnisse und Anforderungen unserer wachsenden Gemeinde zu decken.

Eine Steuererhöhung mag auf den ersten Blick unbequem erscheinen, aber sie ist unumgänglich, um die Qualität und Vielfalt der Gemeindeleistungen aufrechtzuerhalten. Eine moderate Erhöhung stellt sicher, dass wir weiterhin eine lebenswerte Gemeinde haben, die allen Bewohnern gleichermassen zugutekommt.

Ich ermutige daher alle Einwohner von Ebikon, diese notwendige Anpassung als Investition in die Zukunft unserer Gemeinde zu betrachten. Transparenz und verantwortungsbewusste Verwendung dieser zusätzlichen Mittel sind von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Bürger zu erhalten.

Es ist an der Zeit, kollektiv zu handeln um sicherzustellen, dass Ebikon ein lebendiger und stabiler Ort bleibt, der für alle Bewohner ein Zuhause ist.

André Renggli, Präsident SP Ebikon


Das Zentrum Höchweid muss in den Händen der Bevölkerung bleiben!

Als bürgerlicher Politiker unterstütze und begrüsse ich das freie Unternehmertum. Aber – Ein Pflegeheim ist ein Service Public und hat nicht die Struktur und das Umfeld eines Betriebes, bei dem der Markt mit Angebot und Nachfrage spielt. Wer Pflegebedürftig ist, hat keine Wahl. Die geplante Pseudoprivatisierung des Pflegezentrums Höchweid ist ein Rechnungstrick, damit die geplanten und anstehenden Investitionen nicht in der Gemeinderechnung erscheinen. Die Zinsen, die Amortisation, die anteilmässigen Betriebskosten und das Betriebsdefizit bezahlt aber dennoch der Steuerzahler. Nur haben dann er und seine politische Vertretung nicht mehr mitzureden.

Auf die Länge wird erfahrungsgemäss das Personal in einer privatrechtlichen Anstellung schlechter gestellt und die hoch gepriesene Kostenoptimierung geht immer zulasten der Betreuungsqualität.

Mit der jetzigen Führungsstruktur hat das Höchweid eine hohe Auslastung, geniesst eine grosse Dienstleistungs- und Mitarbeiterzufriedenheit und hat eine positive Ausstrahlung in der Gemeinde Ebikon. Renovationen und Investitionen müssen massvoll, etappiert, bedürfnisorientiert und den finanziellen Mitteln der Gemeinde entsprechend angegangen werden. Mit einer Privatisierung und den geplanten Einzelzimmern können die Kosten aus dem Ruder laufen ohne dass die Bevölkerung Einfluss nehmen kann. Das Defizit bezahlen kann aber dennoch der Steuerzahler.  Darüber hinaus werden zusätzliche Verwaltungs- bzw. Organisationskosten durch zahlreich neue Verwaltungsmandate geschaffen. Und schliesslich kann eine privatrechtliche Organisation Zulieferer und Auftragsempfänger einseitig begünstigten, was bekanntlich zu Unmut führt.

Aus all diesen Gründen sagt die SVP, die für die Interessen der Bevölkerung steht, NEIN zu der geplanten privatrechtlichen Führungsstruktur und empfiehlt den Einwohnerinnen und Einwohner von Ebikon es gleichfalls zu tun.

Dr. med. Urs Schumacher
Kantonsrat SVP


Nein zur Auslagerung des Altersheimes Höchweid

Die ausgelagerten Altersheime der Stadt Luzern (VIVA AG) haben 2022 ein Defizit von 1,9 Mio. erwirtschaftet, das die Stadt ausfinanzieren musste. Das Altersheim in Buchrain musste schliessen und wird nun durch Private geführt. Was kann Ebikon besser als andere?

Die Restfinanzierung des AH ist trotz Auslagerung in gleicher Höhe budgetiert. Mit der Auslagerung muss aber zusätzlich ein Verwaltungsrat finanziert werden. Die Kosten werden somit steigen. Als alleiniger Besitzer des AH ist die Gemeinde auch Vollhafter und bei einer finanziellen Unterdeckung nachschusspflichtig.

Die Gemeinde stellt ein Aktienkapital von 8 Mio. zur Verfügung, liberiert jedoch nur 25 % davon in bar und führt 3.38 Mio. Überschüsse aus den letzten Jahren an das AH zurück. Im Gegenzug werden die Immobilien nur zum Buchwert überführt. Reine Zahlenspielerei zur Schönung der Gemeindebilanz?

Es wird betont, dass die Attraktivität als Arbeitgeber steigt. Somit ist mit mehr Personalkosten zu rechnen. Dies dürfte Einfluss auf die Restfinanzierung durch die Gemeinde haben und ergibt eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Gemeinde-Angestellten.

Die Vertretung im VR des AHs soll mit dem Einsitz eines Gemeinderates wahrgenommen werden. Der VR soll zusätzlich durch den Einbezug von entsprechenden Fachleuten ergänzt werden. Kann ein solcher VR erfolgreicher wirtschaften als die bisherige Geschäftsleitung unter Aufsicht der Gemeinde?

Art. 5 ermöglicht Minderheitsbeteiligungen anderer Gemeinden. Auf Seite 3/6 führt der Gemeinderat jedoch aus, dass aktuell keine Ansicht bestehe, andere Gemeinden mitzubeteiligen, Private sind jedoch explizit ausgeschlossen?

Art. 11/4 führt aus, dass der VR angemessen entschädigt werde und die Honorare offengelegt würden. Warum wurde nicht explizit geregelt, dass der Gemeinderat bzw. später der Einwohnerrat die VR-Entschädigungen festlegen soll?

Art.13 der Leistungsvereinbarung regelt nur, dass Einwohnende aus Ebikon in der Regel Aufnahmepriorität haben. Warum haben Ebikoner Bürger nicht explizit ein Recht auf Aufnahme?

Fragen, die mich dazu bewegen, ein NEIN in die Urne zu legen.

Guido Müller, Kantonsrat Ebikon