Bäume, Sträucher und Hecken müssen zurückgeschnitten werden

BUCHRAIN – Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken steht an

Die Gemeinde Buchrain bittet alle Liegenschaftseigentümer und Hauswarte, auf ihren Grundstücken Bäume, Sträucher und Hecken zu überprüfen und solche, die in das Strassenterrain, Trottoir oder in die Fusswege hineinragen bis Mitte Oktober 2018 zurückzuschneiden. Über hängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,5 m Höhe hinausragen, über Geh- und Radwegen sind die Bäume bis auf eine Höhe von 3 m zurückzu schneiden, damit auch unter Schneelast die gesetzlich vorgeschriebene Höhe von 2,5 m eingehalten wird. Auch Hydranten müssen gut sichtbar und zugänglich sein. Es muss immer ein Radius von einem Meter freigehalten werden, damit die Feuerwehr im Notfall ungehindert handeln kann.