Achtung Busse, Geldstrafe oder sogar Ausweisentzug

Vereiste Autoscheiben

Gemäss einer Mitteilung der Luzerner Staatsanwaltschaft hat die Luzerner Polizei in den vergangenen Tagen mehrere Autofahrer kontrolliert, welche mit vereisten Frontscheiben unterwegs waren. Mehrfach wurde nur ein kleines «Guckloch» auf der Frontscheibe der Fahrzeuge eisfrei gemacht. Die Sicht war somit für die Autofahrer stark eingeschränkt. Andere Verkehrsteilnehmer wurden damit gefährdet. Die Luzerner Polizei und die Staatsanwaltschaft machen darauf aufmerksam, dass die Scheiben vor der Benutzung des Fahrzeuges eisfrei gemacht werden müssen. Widerhandlungen werden mit Bussen ab 300 Franken oder Geldstrafen (ab 20 Tagessätzen) bestraft. Das Strassenverkehrsamt kann zudem einen Ausweisentzug verfügen.

Wer mit so vereisten Scheiben fährt, riskiert eine saftige Busse. Bild zVg.
Wer mit so vereisten Scheiben fährt, riskiert eine saftige Busse. Bild zVg.