Stellenmeldepflicht: Firmen erhalten eine eigene Anlaufstelle

Ab dem 1. Juli sind Arbeitgeber verpflichtet, alle zu besetzenden Stellen in Berufsarten, in denen die Arbeitslosenquote den Schwellenwert von acht Prozent erreicht oder übersteigt, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden.

Dies, weil der Bundesrat am 8. Dezember 2017 die Details zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative (MEI) verabschiedet hat. Um die Firmen bei der operativen Umsetzung optimal zu unterstützen, schafft die Dienstelle Wirtschaft und Arbeit (wira) eine neue Anlaufstelle. Damit nimmt der Kanton Luzern, als kantonale Vollzugsstelle der Arbeitslosenversicherung (ALV), ab der Inkraftsetzung der Stellenmeldepflicht (MEI) bei der operativen Umsetzung eine entscheidende Rolle wahr. Gemäss aktuellen Schätzungen unterstehen rund drei von zehn Neubesetzungen einer Meldepflicht. Das entspricht rund 24 000 Stellenmeldungen pro Jahr für den Kanton Luzern.

Neue Abteilung «Arbeitsmarktservice»

Die neue Abteilung «Arbeitsmarktservice» unterstützt Arbeitgeber, Stellensuchende und die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren bei der Umsetzung der Stellenmeldepflicht und dient als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um den Arbeitsmarkt. Leiter der neuen Abteilung wird Bruno Wespi (54), der über langjährige Berufserfahrung in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verfügt. Ihm unterstellt sind vier Mitarbeitende, die sich 3,5 Vollzeitstellen teilen. Diese Stellen sind vom Bund finanziert. Bruno Wespi hat massgeblich beim Aufbau der Implementierung der Beratungsstelle Jugend und Beruf BJB (Jugend-RAV) mitgewirkt. Als Leiter der BJB verfügt er über ein gutes Netzwerk zur Wirtschaft und bringt langjährige Führungserfahrung mit.

Im April, Mai und Juni führt die wira Informationsveranstaltungen für Arbeitgebende, Berufsverbände und Stellenvermittelnde durch. Die Termine und Informationen zur Anmeldung finden Interessierte unter wira.lu.ch/Stellenmeldepflicht.