Junggesellinnenabschied planen: Die besten Tipps!

Gut Ding will Weile haben: Endlich ist die beste Freundin verlobt und hat ihre Trauzeugin auserkoren. Diese große Verantwortung ist unmittelbar mit viel Arbeit verbunden und erfordert darüber hinaus ein großes Organisationstalent. Neben den Gesprächen über die Gästeliste, dem Besuch von Hochzeitsmessen und das Aussuchen eines Brautkleides gilt es einen unvergesslichen Junggesellinnenabschied auf die Beine zu stellen. Um die beste Freundin würdig in den Hafen der Ehe zu verabschieden, sollten ein paar Tipps berücksichtigt werden.

Die Verlobte steht ausnahmslos im Mittelpunkt

Der Wünsche der künftigen Braut sollten bei der Planung eines Junggesellinnenabschieds in vollem Umfang berücksichtigt werden. Ob es sich hierbei um eine ausgelassene Kneipentour, ein erholsames Wochenende in einem Spa oder um einen gemütlichen DVD-Abend in Kombination mit jeder Menge Fast Food handelt, bleibt der Junggesellin überlassen. Sie ist an diesem Tag die wichtigste Person in der gesamten Gruppe, was sie letztendlich spüren sollte. Freundinnen, welche an der einen oder anderen Unternehmung kein Gefallen finden, sollten sich zurücknehmen und der besten Freundin den Vortritt lassen.

Wünsche und Abneigungen berücksichtigen

Im Rahmen der Planungen rund um den Junggesellinnenabschied sollten sowohl die Wünsche als auch Abneigungen der Braut in vollem Umfang berücksichtigt werden. Einen Stripper zu buchen ist sicherlich nahezu immer eine gute Idee für den Junggesellinnenabschied, kann jedoch auch für entsetzte beziehungsweise überraschte Gesichter sorgen. Vor diesem Hintergrund spricht nichts dagegen, die Braut zu fragen und sich auf diese Weise einen besseren Überblick zu verschaffen. Beim Satz „Mache keine große Sache daraus!“ gilt es, denselben zu ignorieren und abermals nachzubohren.

Selbst wenn es die Junggesellin mit einem DVD-Abend auf sich beruhen lassen möchte, sollte dieser Wunsch nicht allzu wörtlich genommen werden. Die eine oder andere spaßige Einlage darf selbstverständlich auch hier nicht fehlen.

Eine solide Planung ist die halbe Miete

Die meisten verlobten Paare, überwiegend die Braut, planen die eigene Hochzeit bis ins kleinste Detail und überlassen nichts dem Zufall. Gleiches gilt für die Organisatorin des Junggesellinnenabschieds. Überteuerte Bars, überfüllte Clubs und Restaurants mit fraglichem Ruf sind vor diesem Hintergrund unbedingt zu vermeiden.

Aus diesem Grund ist es in der Regel besser, die eingeplanten Locations persönlich zu besuchen, um nichts dem Zufall zu überlassen. Sich blind auf Empfehlungen anderer zu verlassen, kann bei einem Junggesellinnenabschied schlimme Folgen haben. Ist zum Beispiel der Besuch einer Cocktail-Bar geplant, sollten die dort beschäftigen Mitarbeiter eine kurze Stellungnahme zu den üblichen Stoßzeiten abgeben können. Durch derartige Informationen kann der Junggesellinnenabschied wesentlich besser geplant werden. Darüber hinaus lässt sich auf unvorhergesehene Ereignisse eine passende Antwort in kurzer Zeit finden.

Dem Tag ein Alleinstellungsmerkmal verleihen

Der Tag Junggesellinnenabschied muss sich von anderen Tagen unbedingt abheben. Ungewöhnliche Orte, welche die Braut in der Regel niemals aufsuchen würde, können hierbei einen tollen Unterhaltungsfaktor bieten. An diesem freudigen Tag im Kreis der besten Freundinnen spricht letztendlich nichts gegen den Besuch einer ausgefallenen Bar oder einem Strip Club.

Eine spezielle Verkleidung mit Krone, grellen T-Shirts und besonders auffälligen Brillen gehört bei einem Junggesellinnenabschied schlicht und ergreifend zum guten Ton. Auf den ersten Blick wird die Zusammengehörigkeit der Gruppe sichtbar und verleiht eine gewisse Form der Freiheit und Anonymität.

Neben viel Glitter und kitschigem Pink verdient dieser Tag ein besonderes Motto. Mit der entsprechenden Kreativität und Einfallsreichtum lässt sich beispielsweise ein lustiger Themenabend gestalten. Mit diesen kreativen Möglichkeiten wird ein Junggesellinnenabschied zu keinem Zeitpunkt langweilig und bleibt für lange Zeit im Gedächtnis aller Beteiligten.