Alle wissen, dass Erbschaften bereits bei der Anäufnung durch Einkommen versteuert wurden und jährlich wiederkehrend als Vermögen.
pd. Buchrain. Auch ist zu berücksichtigen, dass die ältere Generation der Hausbesitzer in den meisten Fällen nicht eine Hypothek in Millionenhöhe besitzt, wie im Berechnungsbeispiel in der Botschaft publiziert. Diese Leute haben gespart und verzichtet, um sich ein Eigenheim überhaupt leisten zu können. Jetzt sollen ihre Nachkommen für diesen Verzicht bezahlen?
Kommt hinzu, dass die Einführung einer Nachkommens Erbschaftssteuer nicht dazu beiträgt, Buchrain für steuerkräftige Personen attraktiv zu machen. Auch wird diese Steuer die Finanzen der Gemeinde nicht ins Lot bringen, wird doch nur mit einem Ertrag von CHF 50’000.— gerechnet. Dies entspricht ein- bis zwei guten Steuerzahlern, deren möglicher Wegzug nicht berücksichtigt wird. Die SVP ist klar gegen die Einführung der Nachkommens Erbschaftssteuer.