Regulierung der Vermittlertätigkeit bei der Krankenversicherung

Am 1. Januar 2021 trat eine Branchenvereinbarung der Verbände Santésuisse und Curafutura in Kraft. Diese verpflichtet die teilnehmenden Krankenversicherungen, im Vermittlergeschäft auf Kaltakquise zu verzichten, die Provisionszahlungen zu begrenzen und die Qualität in der Beratung zu verbessern. Am 22. November berichtete nun die CONCORDIA an einer Netzwerk-Veranstaltung des Luzerner Forums von den Erfahrungen der ersten Monate. Diese fallen überwiegend positiv aus.

Gemeinsam mit der CONCORDIA lud das Luzerner Forum am 22. November zu einer Netzwerk-Veranstaltung, um mit rund 40 Teilnehmenden aus der Versicherungsbranche über die Branchenvereinbarung zur Regulierung des Vermittlergeschäfts bei der Krankenversicherung zu diskutieren. Hansjörg Setz, Leiter Markt, und Personalchef Peter Anderegg berichteten in zwei Kurzreferaten von ihren Erfahrungen und den Auswirkungen, die die neue Branchenvereinbarung auf die Tätigkeit der CONCORDIA und anderer Krankenversicherer hat.

Die von der Mehrheit der Krankenversicherern unterzeichnete Vereinbarung verfolgt unter
anderem das Ziel, den aggressiven Telefonterror teilweise dubioser Call-Center zu unterbinden.

Die Vereinbarung zeigt Wirkung

Sie ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft und für die teilnehmenden Gesellschaften bindend. Die meisten Krankenversicherungen haben die Vereinbarung unterzeichnet und halten sich daran. Hansjörg Setz blickt denn auch erfreut auf die ersten Monate zurück: «Erste Erfahrungen zeigen, dass die Branchenvereinbarung wirkt. Die Meldungen über ungebetene Kaltakquisen sind seit Inkrafttreten zurückgegangen.» Da es aber immer noch Krankenversicherungen gibt, die sich nicht an die Vereinbarung halten, besteht aktuell ein Ungleichgewicht im Markt.

Gewisse Gesellschaften, die sich nicht verpflichtet haben, können bevorteilt sein. Deshalb
hoffen die Krankenversicherer, dass das Parlament die Inhalte der Vereinbarung möglichst
bald für alle verbindlich macht, um den Wettbewerb wieder auszugleichen. Ein entsprechendes Gesetz befindet sich in der Beratung.

Der Arbeitsmarkt reagiert

Auch das Personalwesen der Krankenversicherer ist von der neuen Branchenvereinbarung
betroffen. Von den Erfahrungen bei der Gewinnung, Bindung und Ausbildung von
Vertriebsmitarbeitenden berichtete am 22. November Peter Anderegg, Personalchef der
CONCORDIA. «Wir stellen fest, dass die Branchenvereinbarung Unruhe in den Arbeitsmarkt gebracht hat», sagte er in seinem Kurzreferat. Die neue Branchenvereinbarung hat zur Folge, dass viele Gesellschaften vermehrt auf eigene Vertriebsstrukturen umstellen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Arbeitsmarktgefüge. Dazu Peter Anderegg: «Sorge macht uns die nach oben zeigende Lohnspirale. Versicherungsberater sind aktuell gefragt und deshalb sehr gut bezahlt. Wir gehen aber davon aus, dass sich der Arbeitsmarkt nach einer Findungsphase wieder normalisieren wird.» Bei der CONCORDIA setzt man seit jeher auf den Eigenvertrieb über ein engmaschiges Agenturnetz. Dieser soll laut Peter Anderegg weiter intensiviert werden. Zudem sei es wichtig, die besten Versicherungsberaterinnen und
Versicherungsberater langfristig zu binden, um sie nicht an die Konkurrenz zu verlieren.

Weiter setzt die CONCORDIA bei der Rekrutierung von Vertriebspersonal zunehmend auch auf Quereinsteiger. Eine weitere Folge der Branchenvereinbarung zeigt sich in der feststellbaren Verbesserung der Beratungsqualität. Davon profitieren vor allem die Versicherten, die seit Anfang Jahr dank der geltenden Branchenvereinbarung mehr Sicherheit haben, seriös beraten zu werden.