Pensionsberatung – sicher in einen neuen Lebensabschnitt

10_15_Kurt-FelderMit welchem Einkommen kann ich nach der Pensionierung rechnen? Kann ich mir gar eine Frühpensionierung leisten? Solche Fragen stellen sich fast alle Berufstätigen im Hinblick auf ihren Ruhestand. Eine frühzeitige und ganzheitliche Finanzplanung gibt Antworten.

Mit der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der in vielen Fällen bereits Jahre zuvor Fragen aufwirft. Die Lösungsansätze und Kombinationen aus erster, zweiter und dritter Säule sind sehr vielseitig, aber eben auch komplex. Damit alle nötigen Schritte rechtzeitig in die Wege geleitet werden und ein persönlicher Massnahmenplan erstellt werden kann, ist es wichtig sich frühzeitig mit der Altersvorsorge auseinanderzusetzen.

Ganzheitliche Pensionsberatung

Wir empfehlen unseren Kunden spätestens, ab Mitte 50 eine ganzheitliche Pensionsberatung, die bei Raiffeisen aus vier Phasen besteht: In einem ersten Schritt wird die Einkommens- und Vermögenssituation einschliesslich der Wohnsituation und Steuerfragen umfassend analysiert. Die finanziellen Ziele für die Zukunft werden definiert und festgehalten. Danach erstellen die Beraterinnen und Berater einen detaillierten Finanzplan, der die Grundlage für verschiedene Lösungsmöglichkeiten der Einkommensplanung und Vermögensbewirtschaftung bildet. Die Kundin oder der Kunde  entscheidet letztlich, welche Variante umgesetzt wird. Später werden die Umsetzungsmassnahmen regelmässig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Kundinnen und Kunden nennen die Übersicht über verschiedene Lösungsmöglichkeiten als einer der grossen Vorteile einer solchen Pensionsberatung. Zudem vermittelt die Beratung Sicherheit, finanziell existentielle Entscheidungen richtig und verantwortungsvoll treffen zu können. Die Tatsache, dass rund 95 Prozent der Kunden, die bei einer Raiffeisenbank eine Pensionsplanung in Auftrag geben, diese auch wirklich umsetzen, spricht für die Kundenzufriedenheit dieser Beratung.

Frühpensionierung will gut geplant sein

Wer eine Frühpensionierung anstrebt, tut gut daran, möglichst früh zu planen. Zeichnen sich Finanzierungslücken ab, so können noch rechtzeitig Vorkehrungen getroffen und allfällige nötige Mittel angespart werden. Vielfach reichen nämlich die Leistungen aus der AHV (1. Säule) und der Pensionskasse (2. Säule) nicht aus, den heutigen Lebensstandard nach der Pensionierung beizubehalten. Man ist dann auf Gelder der 3. Säule angewiesen.

Die AHV-Rente kann maximal zwei Jahre vorbezogen werden – was allerdings eine lebenslange Rentenkürzung zur Folge hat. Wer sich mit 63 statt mit 65 bei der AHV anmeldet, muss eine Rentenkürzung von 13,6 Prozent akzeptieren. Ob auch aus der zweiten Säule eine Rente vorbezogen werden kann, ist vom jeweiligen Reglement der Pensionskasse abhängig.

Mit einer ganzheitlichen Pensionsberatung wie sie Raiffeisen anbietet, hat man die Sicherheit, finanzielle Weichen rechtzeitig gestellt zu haben.