Dreispurige Autobahn

Ab dem 1.1.2016 hat es verschiedene Gesetzesänderungen auf Schweizer Strassen gegeben. Eine davon ist der Artikel 36 Absatz 6. 

Auf einer Autobahn mit drei Spuren pro Richtung darf die Spur ganz links nur noch von Fahrzeugen benutzt werden, die mit mehr als 100 km/h fahren dürfen. Dies im Interesse des Verkehrsflusses. Bisher galt dafür ein Mindesttempo von 80 km/h. Diese Meldung führte zu Missverständnissen, da viele daraus schlossen, dass ab dem 1.1.2016 auf der linken Spur von dreispurigen Autobahnen mindestens 100 km/h gefahren werden müssen, also ein Mindesttempo gelten.

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Der neue Artikel lautet: «Auf Autobahnen mit mindestens drei Fahrstreifen in der gleichen Richtung darf der äusserste Streifen links nur von Motorfahrzeugen benützt werden, die eine Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen dürfen».

Ich wünsche Ihnen eine Gute Fahrt!

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