Steuerreform und AHV-Finanzierung: Handlungsbedarf für KMU?

Simon Meierhans, dipl. Steuerexperte, Fachteam Steuern, Gewerbe-Treuhand AG

Bei der Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (abgekürzt STAF) stellt sich die Frage nach den Auswirkungen der Gesetzesänderungen für KMU. Im Sinne eines nicht abschliessenden Überblicks zeigt der Autor auf, wo die STAF für KMU Chancen und Risiken birgt.

Wegfall Statusgesellschaften

Ab dem 1. Januar 2020 fallen die kantonalen Steuerprivilegien für sogenannte Statusgesellschaften (Holding, Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften) weg. Neu unterliegen diese Gesellschaften ebenfalls der ordentlichen Besteuerung, wobei eine Übergangslösung für die ersten fünf Jahre vorgesehen ist. Die Übergangslösung gilt es, einem freiwilligen Verzicht auf den Status noch im Jahr 2019 gegenüberzustellen, um den Wechsel zur ordentlichen Besteuerung bestmöglich abzufedern.

Drohen höhere Kapitalsteuern für AG und GmbHs?

Die reduzierten Kapitalsteuersätze der Statusgesellschaften werden auch mit deren Abschaffung aufgehoben. Als Gegenmassnahme können die Kantone neu eine Entlastung für jenes Eigenkapital vorsehen, welches auf Beteiligungen, Patente sowie Konzerndarlehen entfällt. Dies soll auch im Kanton Luzern eingeführt werden. Zu prüfen gilt es im Einzelfall, inwiefern ein Unternehmen hievon profitieren kann.

Tendenz zu sinkenden Gewinnsteuern für AG und GmbH

Der Wegfall der Statusgesellschaften wird den internationalen und interkantonalen Steuer-wettbewerb verstärken. In vielen Schweizer Kantonen zeichnet sich eine Senkung der ordentlichen Gewinnsteuersätze ab. Der Gewinnsteuersatz im Kanton Luzern bleibt hingegen unverändert.

Höhere Dividendenbesteuerung für Aktionäre/Stammanteilsinhaber

Die STAF sieht eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf Bundesebene von heute
60 auf neu 70 Prozent vor. Die Kantone müssen neu mindestens 50 Prozent der Dividenden an Privatpersonen besteuern, können aber einen höheren Satz vorsehen. Der Kanton Luzern wird unverändert bei 60 Prozent bleiben. KMU-InhaberInnen sind gut beraten, ihre Dividen-denbezugsstrategie zu überdenken und allenfalls den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Patentbox

Bei der Patentbox werden Gewinne aus bestimmten immateriellen Gütern mit einer Ermässigung von maximal 90 Prozent privilegiert besteuert. Die Kantone können eine geringere Ermässigung vorsehen, wie der Kanton Luzern mit 10 Prozent. Zur Patentbox zählen registrier-te Patente und vergleichbare Rechte. Darunter fallen auch ausländische Patente und Rechte, soweit sie den Bestimmungen entsprechen.

Zusätzliche Abzüge für Forschung und Entwicklung («F&E»)

Die Kantone sind inskünftig berechtigt,
einen zusätzlichen Abzug von maximal
50 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten für F&E zu gewähren. Der Kanton Luzern hat diesen zusätzlichen Abzug jedoch nicht vorgesehen.

Haltestruktur von Minderheitsbeteiligungen

Nach geltendem Recht können Aktien-/Stammanteile von unter 5 Prozent steuerfrei zum Verkehrswert an eine selbst beherrschte Gesellschaft verkauft werden. Dies wird künftig durch den Wegfall der 5 Prozent Schwelle nicht mehr steuerfrei möglich sein. Ist jemand Minderheitsaktionär an einem Familienunternehmen oder erzielt erhebliche Einkünfte aus dem Wertschriftenportfolio (Streubesitz), wäre jetzt allenfalls der richtige Zeitpunkt, die Haltestruktur zu überdenken und zu optimieren.

AHV

Neben den steuerlichen Sonderregelungen ergeben sich auch Anpassungen bei der AHV. Der Beitragssatz von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird um je 0,15 Prozent erhöht.

FAZIT

Die STAF betrifft nicht nur internationale Grosskonzerne. Auch KMU sind gut beraten, im Hinblick auf die STAF die mannigfaltigen Auswirkungen der Vorlage auf ihr Unternehmen sowie den erforderlichen Handlungsbedarf zeitnah zu prüfen.

Informationsanlass

Die Gewerbe-Treuhand führt im September 2019 einen Anlass über die Auswirkungen der Umsetzung der STAF auf die Unternehmen durch:

19. September Baar
23. September Sursee
24. September Stansstad
26. September Luzern

jeweils 11.30 bis 12.30 Uhr. Eintritt frei. 

Informationen und Anmeldung:
www.gewerbe-treuhand.ch