Bürgerkomitee macht ernst mit der Gewaltentrennung

Justiz-Initiative fordert unabhängige Bundesrichterinnen und Bundesrichter

Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen nicht mehr aufgrund ihres Parteibuchs, sondern allein aufgrund ihrer Qualifikationen bestimmt werden. Dies fordert ein Bürgerkomitee mit der eidgenössischen Volksinitiative zur Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren. Die Richterinnen und Richter sollen unabhängig von jeglicher parteipolitischen Beeinflussung Entscheide treffen.

Natürlich haben auch Richterinnen und Richter eine Meinung und eine Gesinnung. Aber typische Richter-Persönlichkeiten sind unabhängige Geister, welche sich nur dem Gesetz und ihrem Gewissen verpflichtet fühlen wollen. Das ist heute nicht möglich. Ohne einer Partei anzugehören, ist es schlicht nicht möglich, Bundesrichterin oder Bundesrichter zu werden. Und dies, obwohl sich eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer keiner Partei verpflichtet fühlt. Diese Mehrheit ist heute am Bundesgericht nicht vertreten.

Und schlimmer noch – wer von der Partei für dieses Amt vorgeschlagen und gewählt wird, muss dafür regelmässig Geld an die Partei abliefern. Und damit die Richter sich auch wohl verhalten in den Augen der Parteien – und dazu gehört auch das Bezahlen dieser Gelder – müssen sie sich regelmässig Wahlen stellen. Kein Wunder, wird diese Praxis von Anti-Korruptions-Organisationen kritisiert. 

Trennung der Gewalten

Es ist ein zentrales Element einer funktionierenden Demokratie, dass die Gewalten (Justiz, Regierung und Parlament) voneinander getrennt sind. Machthungrige Politiker auf der ganzen Welt versuchen denn auch immer wieder, nicht nur das Parlament und die Regierung zu kontrollieren, sondern auch die Justiz. So wird es möglich, politische Gegner komplett auszuschalten, weil sich die Machthaber nicht mehr an die Verfassung halten müssen.

Natürlich besteht heute keine unmittelbare Gefahr in der Schweiz, dass eine einzige Partei oder gar eine einzige Person das System entsprechend missbraucht. Es besteht aber auch kein Grund, die Möglichkeit überhaupt, zuzulassen, wie das heute der Fall ist. Das heutige Wahlsystem gefährdet die Demokratie.

Urdemokratisches Losverfahren

Mit dem durch die Initiative vorgeschlagenen urdemokratischen Losverfahren, welches schon bei den alten Griechen benutzt wurde, um die Unabhängigkeit der Richter zu gewährleisten, wird jeglicher Einfluss der Parteien auf das Wahlverfahren ausgeschlossen. Das Verteilen von Richterposten unter Parteikollegen gehört so der Vergangenheit an. Es zählt einzig und allein die fachliche Qualifikation einer Kandidatin oder eines Kandidaten, denn eine unabhängige Expertenkommission stellt sicher, dass nur Juristinnen und Juristen zur Losziehung zugelassen werden, welche höchsten Ansprüchen bezüglich Fachwissen und Persönlichkeit genügen. 

Ernennung bis zur Pensionierung

Die Justiz-Initiative schlägt vor, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter erst einige Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter pensioniert werden. Damit wird sichergestellt, dass die hohe Qualifikation und das hohe Mass an Erfahrung von Juristinnen und Juristen, welche für das Bundesrichteramt bestimmt werden, voll ausgeschöpft werden. Die Ernennung bis zur Pensionierung garantiert den Bundesrichterinnen und Bundesrichtern überdies ein hohes Mass an Unabhängigkeit. Sie können nicht unter Druck gesetzt werden, wenn sie unabhängig Urteile fällen, welche für einflussreiche Kreise oder einzelne Parteien unangenehm sind. Sie können nach bestem Wissen und Gewissen und auf der Grundlage des Gesetzes Urteile fällen, ohne negative Konsequenzen für ihre wirtschaftliche Existenz befürchten zu müssen.

Natürlich gibt dies Bundesrichterinnen und Bundesrichtern nicht das Recht, sich über alles und jedes hinwegzusetzen und im luftleeren Raum zu handeln. Werden von einem Richter die Amtspflichten schwer verletzt, hat eine Bundesrichterin das Amt missbraucht oder ist gesundheitlich nicht mehr in der Lage, dieses auszuüben, sieht der neue Verfassungsartikel eine Abberufungsmöglichkeit vor. Dann – und nur dann – kann die Vereinigte Bundesversammlung auf Antrag des Bundesrates mit einer Mehrheit der Stimmenden eine Richterin oder einen Richter des Bundesgerichts abberufen. Dies kann aber nicht geschehen, nur weil den Politikern im Parlament die Urteile einer Richterin oder eines Richters nicht passen. Politischer Einfluss wird nicht mehr möglich sein. Nur so ist für Bürgerinnen und Bürger sichergestellt, dass ihr Fall von unabhängigen Bundesrichterinnen und Bundesrichtern beurteilt wird.

Die Initianten haben bis Ende nächsten Sommer Zeit, 100’000 Unterschriften für ihr Anliegen zu sammeln, damit das Schweizer Volk darüber abstimmten kann, ob Bundesrichterinnen und Bundesrichter in Zukunft von der Politik unabhängig sein sollen.


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