Die Prämienverbilligung ist ein wichtiges Instrument zur Entlastung des
Haushaltsbudgets von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Im Jahr 2018 hat WAS Ausgleichskasse Luzern dafür gesamthaft 182 Millionen Franken ausbezahlt.
Anspruch auf Prämienverbilligungen haben Personen, deren Krankenversicherungsprämien
einen bestimmten Prozentsatz ihres massgebenden Einkommens übersteigen. Bei
verspäteter Einreichung der Anmeldung besteht ein anteilsmässiger Anspruch.
Bisherige Bezügerinnen und Bezüger haben Ende August ein Anmeldeformular oder ein
Erinnerungsmail erhalten. Personen, welche neu ein Gesuch stellen möchten, können sich
online unter ipv.was-luzern.ch anmelden oder bei WAS Ausgleichskasse Luzern oder der
AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde eine Anmeldung beantragen.
Weitere Informationen sowie den Link für die Online-Anmeldung sind auf der Website von
WAS Ausgleichskasse Luzern (www.was-luzern.ch/ak) erhältlich.