Neues Schatzungsverfahren LuVal: Was ändert sich?

Die Referenten Armin Hartmann (HEV Luzern), Bruno Käch (Gewerbe-Treuhand AG) und Beat Elmiger (Dienststelle Steuern Kanton Luzern). Bild apimedia

Luzerner Grundeigentümer aufgepasst: Die Katasterschatzung wird ab Januar 2022 mit einem vereinfachten Bewertungsverfahren durchgeführt, bei dem unter anderem die behördliche Immobilienbesichtigung wegfällt.

Was sonst noch neu ist am Schatzungsverfahren LuVal, erläuterten Experten der Gewerbe-Treuhand AG (GTL), des Hauseigentümerverbands (HEV) Luzern und der kantonalen Dienststelle Steuern an entsprechenden Infoveranstaltungen in Luzern, Sursee, Willisau, Schüpfheim und Hochdorf. Die laut GTL-CEO Bruno Käch insgesamt rund 1500 erschienenen Gäste erfuhren zum Beispiel, wie sie ihren eigenen Kataster- und Eigenmietwert kontrollieren können oder wie die Neuschatzung von Grundstücken im Kanton Luzern konkret über die Bühne gehen wird. Was die Grundeigentümer ebenfalls freuen wird: Sie können ihr Mitspracherecht im Steuerveranlagungsverfahren nutzen und unter Umständen steuerliche Nachteile vermeiden oder zumindest verringern. HEV-Präsident Armin Hartmann begrüsst die neue, vereinfachte Bewertungsmethode: «Wir werden bei der Umsetzung aber ein wachsames Auge darauf haben, dass die Steuerneutralität, wie sie das Parlament gefordert hatte, eingehalten wird.»api