Automobilbranche passt ihre Lehren an

Arnold Schöpfer (AGVS Schweiz), Victor Jans (Dienststelle Berufs- und Weiterbildung Kanton Luzern), Dani Portmann (Präsident AGVS-ZS), Olivier Maeder (AGVS Schweiz). Bild apimedia.

LUZERN – AGVS-ZS stellt neue Bildungsverordnung vor

Die Automobilbranche entwickelt sich rasant. Logisch darum, dass auch die beruflichen Grundbildungen von Zeit zu Zeit angepasst werden müssen. So lud der Autogewerbeverband Zentralschweiz (AGVS-ZS) über 200 Berufsbildner aus den Kantonen Luzern, Ob- und Nidwalden zu einem Infoanlass ins Ausbildungszentrum nach Horw ein, um die neue Bildungsverordnung, die ab 2018 umgesetzt wird, im Detail vorzustellen.

ds. Zu den Neuerungen gehört – gemäss Ausführungen von Arnold Schöpfer vom AGVS Schweiz – beispielsweise die Einführung eines elektronischen Lehrmittels in der Berufsfachschule. Weiter werden die angehenden Automobil-Assistenten, -Fachleute und -Mechatroniker verpflichtet, ihren eigenen Laptop mitzubringen («bring your own device») und eine Lerndokumentation zu führen, in der sie alle wesentlichen Arbeiten im Zusammenhang mit den zu erwerbenden Handlungskompetenzen festhalten. Im Gegenzug muss ihnen der Lehrbetrieb dafür genügend Arbeitszeit zur Verfügung stellen. Nägel mit Köpfen macht der Verband nun auch in Sachen Durchlässigkeit. So können Automobil-Assistenten nach ihrem EBA-Abschluss neu direkt ins zweite Lehrjahr zum Automobil-Fachmann EFZ einsteigen, und ausgelernte Automobil-Fachleute EFZ können eine verkürzte Lehre zum Automobil-Mechatroniker absolvieren.

Arnold Schöpfer (AGVS Schweiz), Victor Jans (Dienststelle Berufs- und Weiterbildung Kanton Luzern), Dani Portmann (Präsident AGVS-ZS), Olivier Maeder (AGVS Schweiz). Bild apimedia.