Bilder aus der Luft als neues Geschäftsmodell

Hans Schori vom Eventcenter Seelisberg mit Martin Schumacher von air-view.ch.

Professionelle Luftaufnahmen von Unternehmen, Immobilien, Projekten oder Anlässen: Mit ferngesteuerten Drohnen einzigartig in Szene gesetzt und anschliessend perfekt präsentiert.

th. Air-View Schumacher hat sich als einer der ersten kommerziellen Anbieter darauf spezialisiert, hochwertige Bilder oder Videoaufnahmen aus der Vogelperspektive zu machen. Die Anwendungsbereiche dabei sind vielfältig. Immobilienfirmen, Tourismusbranche, Gemeindeverwaltungen oder Hauseigentümer sind die potentiellen Auftraggeber. Auch weil sie kaum daran interessiert sind, sich eigenes Know How für fliegende Kameras anzueignen. Erst kürzlich konnte der gebürtige Rontaler Martin Schumacher für seine Air-View einen Auftrag für die Eventcenter Seelisberg AG erfolgreich abschliessen. Spektakuläre Luftaufnahmen des Fahrsicherheitszentrum vermitteln einen völlig neuen Blick auf die hervorragend gebaute, 34‘000 m2 grosse Fahrtrainingsanlage mit zenrtrumseigenem SUV-Geländeparcours. Inhaber Hans Schori hat mit Google Business View gleich noch das Blickfeld erweitert und auch seine Seminarräume mit einer 360-Grad-Panorama-Ansicht den Kunden virtuell zugänglich gemacht. Martin Schumacher, zertifizierter Google Fotograf, hat mit Google Business View sein Geschäftsfeld erweitert. Mit der Technologie des Kartendienstes Street View können auch Innenräume in einem virtuellen Rundgang erkundet werden. Interessant ist diese Möglichkeit für alle Branchen, die sich ihren Kunden im Internet präsentieren und sich gegenüber Mitbewerbern abheben wollen. Die Panoramen und Bilder werden in der Google-Suche, in Google-Maps und Google+ dargestellt und können auch auf Webseiten, im Facebook-Auftritt und in anderen Plattformen eingebunden werden.

Fliegen in der Grauzone

Noch fliegen Drohnen in der Schweiz in einer rechtlichen Grauzone. Für Fluggeräte mit einem Gewicht bis 30 Kilogramm ist aber keine Bewilligung nötig. Das Fliegen in überwachtem Luftraum und ausserhalb der Sichtweite ist aber verboten und die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten sind zwingend zu gewährleisten.

Hans Schori vom Eventcenter Seelisberg mit Martin Schumacher von air-view.ch.
Hans Schori vom Eventcenter Seelisberg mit Martin Schumacher von air-view.ch.