Am Mittwoch, 5. Februar, werden um 13.30 Uhr in allen Gemeinden der ganzen Schweiz die Sirenen für die Alarmierung der Bevölkerung geprüft. Es handelt sich dabei um einen Sirenentest. Dieser dient in erster Linie dazu, die Funktion der für die Alarmierung erforderlichen Mittel zu überprüfen. Geprüft werden alle stationären und mobilen Sirenen.
Um 13.30 Uhr werden im ganzen Kanton zur Überprüfung der Fernsteuerungsanlagen die stationären Sirenen gepüft, um 13.40 Uhr folgen dann die Sirenen vor Ort. Beim Sirenentest handelt es sich um einen gesamtschweizerischen Sirenentest des Zivilschutzes. Er stützt sich auf eine entsprechende Alarmierungsverordnung, wonach ein solcher am ersten Mittwoch im Februar durchzuführen ist. Der Alarm hat pünktlich um 13.30 Uhr zu beginnen und muss spätestens um 14 Uhr beendet sein. Der Sirenentest besteht aus der Auslösung des Zeichens «Allgemeiner Alarm». Es handelt sich dabei um einen an- und abschwellenden Ton von einer Minute Dauer. Er wird im Ernstfall mit den stationären Sirenen mindestens einmal wiederholt. Mit diesem Zeichen wird die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören (SRF 1) und die Warnungen und Verhaltensanweisungen der Behörden zu befolgen. Die Gemeinden sind zur Durchführung des Sirenentests verpflichtet.