Udligenswil vor Bundesgericht abgeblitzt

UDLIGENSWIL – Das Bundesgericht lehnt Beschwerde zum Heizkraftwerk Haltikon ab

Das Bundesgericht hat mittlerweile den Entscheid zum Beschwerdefall Heizkraftwerk Haltikon gefällt. Aus Sicht der Gemeinde Udligenswil leider mit negativem Ausgang. Der Gemeinderat respektiert die Notwendigkeit alternativer Energiegewinnung und bekämpfte deshalb das geplante Heizkraftwerk nicht als solches. Er stand der Idee, Sägereierzeugnisse an Ort zu verwenden, immer positiv gegenüber.

pd. Dennoch erachtete man das geplante Werk als überdimensioniert, inbesondere wegen der geplanten Zufuhr von Altholz, weswegen eine Zunahme der Schadstoff- und Verkehrsbelastung befürchtet wird. Zudem sah der Gemeinderat die Sicherheit der Wasserfassung Bunnig als gefährdet. Das Bundesgericht setzt sich im Urteil mit den Rügen der Gemeinde auseinander, vertritt aber nicht die gleiche Auffassung. Der Gemeinderat hätte sich in Bezug auf die Frage der Gehörsverletzung und den Nichteinbezug in das Zonengrenzkorrekturverfahren etwas mehr Mut vom Bundesgericht erhofft.

Das Bundesgericht ist in seinem Urteil nicht vertieft auf die Problematik eingegangen, dass während eines hänigigen Baugesuchs der Zonenplan über eine Zonengrenzenkorrektur angepasst wurde. Dass das Bundesgericht diese schwyzerische Eigenheit sowie die gehandhabte Praxis des Kantons Schwyz der Ein-/Auszonung von Flächen im Zonengrenzkorrekturverfahren wie auch die ausgebliebene Verfahrenskoordination offenbar als zulässig erachtet, sei bei allem Erstaunen zu respektieren, meinen die Udligenswiler Behörden.

Mit den planungsrechtlichen Argumenten setzt sich das Gericht ebenfalls auseinander und kommt hier zum Schluss, dass keine Richtplanpflicht verletzt wurde. Gestützt auf das Urteil will der Gemeinderat nun mit der Betreiberin das weitere Vorgehen diskutieren. Er will die Betreiber des Projekts beim Wort nehmen, dass mit spürbaren Mehrbelastungen hinsichtlich Verkehr und Schadstoffen nicht zu rechnen ist und sieht den Messzahlen mit Interesse entgegen. Gleichzeitig geht man auch davon aus, dass die Vorgaben des Umweltverträglichkeitsberichts (UVB) im späteren Betrieb eingehalten werden können und sich damit die Aussagen der Betreiberin effektiv bewahrheiten.

Für alle Interessierten kann der Entscheid auf der Udligenswiler Gemeinde-Homepage eingesehen werden. Er wird auch bald unter www.bger.ch abrufbar sein.