Udligenswil sorgt sich um Bevölkerung

Pressemitteilung der Gemeinde Udligenswil zum geplanten Heizkraftwerk Haltikon

Der Gemeinderat respektiert die Notwendigkeit alternativer Energiegewinnung und bekämpft deshalb das geplante Heizkraftwerk Haltikon nicht generell. Die Agro Energie Rigi verfolgt primär die Stromproduktion. Heute ist vorgesehen, dass das von der Schilliger Holz AG an Ort anfallende Holz teilweise wegtransportiert und stattdessen das Heizkraftwerk mit zugeführtem Altholz betrieben wird.

Aus Sicht des Gemeinderates ist das Werk überdimensioniert, wodurch eine Zunahme der Schadstoff- und Verkehrsbelastung zu befürchten ist. Zudem sieht er die Sicherheit der Wasserfassung Bunnig als gefährdet.

Dem Vorhaben der Agro Engerie AG, bei der Schilliger Holz AG anfallendes Holz an Ort zu verwerten und die damit gewonnene Energie sinnvoll zu nutzen, steht der Gemeinderat Udligenswil unverändert positiv gegenüber. Wohl aus wirtschaftlichen Überlegungen wollen die Initianten jedoch unbeschränkt Altholz zuführen. Zu einem grossen Teil soll das an Ort anfallende Holz wegtransportiert und das Heizkraftwerk stattdessen mit Altholz betrieben werden. Aus Sicht des Gemeinderates entfällt damit jegliche Bindung an den Standort des bestehenden Sägewerkes.

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts Schwyz geht in allen Punkten von der Annahme aus, das Heizkraftwerk würde vorwiegend mit Abfallprodukten aus der Sägerei geführt. Namentlich die Nichteinhaltung des Waldabstandes wird mit dieser Rechtfertigung toleriert. Garantien für diese Annahme gibt es jedoch nicht und wurden auch der Gemeinde stets verweigert. Verkehr und Immissionen der Altholzverwertung werden zum grössten Teil Udligenswil belasten.

Der Landbedarf für das Projekt erstreckt sich auf knapp 300 m2 in der Landwirtschaftszone. Während hängiger Einsprache gegen die Baubewilligung hat der Bezirksrat Küssnacht diese Teilfläche ohne Zonenplanänderung als so genannte «Zonengrenzenkorrektur» in die Industriezone überführt. Dieser Entscheid wurde separat gefällt und den Beschwerdeführern nie eröffnet. Das Verwaltungsgericht hält ihnen nun vor, es widerspräche Treu und Glauben, den Eröffnungsmangel erst Monate später mit der Beschwerde gegen die Baubewilligung geltend gemacht zu haben. Die Gemeinde Udligenswil hätte durch die Publikation im Schwyzer Amtsblatt früher Kenntnis vom Entscheid erlangt. Dieser Vorhalt ist verfehlt. Es widerspricht Treu und Glauben, ohne jegliche Information der Nachbargemeinde einen Entscheid zu fällen im Wissen, dass dieser für ein hängiges Bauprojekt von grösster Bedeutung ist und auch die Nachbargemeinde in ihren eigenen Interessen betrifft. Zudem hatten die privaten Einsprecher die Zonenverschiebung über eine «Zonengrenzenkorrektur» bereits im Baubewilligungsverfahren schriftlich bemängelt.

In der Presse war zu lesen, der Gemeinderat Udligenswil habe eine «Ohrfeige» erhalten, weil der Gemeinde die Beschwerdelegitimation aberkennt worden sei. Tatsache ist, dass das Verwaltungsgericht die Legitimation der Gemeinde nicht abschliessend geprüft hat, weil zumindest eine private Beschwerdeführerin fraglos legitimiert ist. Auch in seinen Überlegungen zur Legitimation geht das Gericht von der unrichtigen Annahme aus, es würden bloss Abfälle aus dem Sägewerk verwertet und die Immissionen seien deshalb gering.

Das Verwaltungsgericht hat seinen Entscheid am 21. Dezember 2016 gefällt. Am 9. Januar 2017 brannten in nächster Nähe des geplanten Vorhabens zwei Hallen der Schilliger Holz AG nieder. Aus Udligenswil musste in enormen Mengen Löschwasser zugeführt werden. Um ein Übergreifen des Feuers auf den unmittelbar anschliessenden Wald zu verhindern, fällte die Udligenswiler Feuerwehr eine ganze Baumreihe. Dass nun zusätzlich zur bestehenden Industrie ein Heizkraft im Unterabstand an den Wald gebaut werden soll, erscheint auch in dieser Hinsicht unverantwortlich.

Unter anderem aus diesen Gründen haben die Gemeinde Udligenswil und die weiteren Einsprecher entschieden, gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Bundesgericht einzulegen. Die Kosten des Rechtsverfahrens werden wie bisher gemeinsam getragen. Im ganzen Prozess hätten wir uns mehr Unterstützung seitens des Kantons Luzern erhofft und eine politische Einigung bevorzugt. Verhandlungen über eine Begrenzung der Altholzzufuhr würde der Gemeinderat weiterhin begrüssen und hätte er einer rein juristischen Lösung vorgezogen. Da der Gemeinderat Udligenswil alles daran setzt, die Immissionen zu Lasten der Udligenswiler Bevölkerung zu minimieren, ist die Ausschöpfung der Rechtsmittel derzeit leider der einzige Weg.

Gemeinderat Udligenswil