«Udligenswil Mitte» – wie weiter?

UDLIGENSWIL – Wie der Gemeinderat von Udligenswil bereits im Dezember publiziert hat, wird zurzeit der Bebauungsplan «Udligenswil Mitte» weiterentwickelt. Am 5. März 2015 hat sich die Gemeinde Udligenswil ein Kaufrecht am Grundstück Nr. 158, Gehriallmend, bis am 31. Dezember 2016 einräumen lassen. Zur Rechtsausübung ist eine Bewilligung der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) erforderlich. Der Kaufpreis, der bei Ausübung des Kaufrechts zu bezahlen ist, liegt klar unter der Grenze, ab welcher die Zustimmung der Stimmbürger notwendig wäre. Daher kann der Gemeinderat in eigener Kompetenz handeln. Er prüft nun mit den zuständigen kantonalen Stellen, wie die Gemeinde Udligenswil dieses Grundstück für öffentliche Zwecke nutzen kann. Durch die erweiterte Landoption müssen im Perimeter des Bebauungsplans nicht mehr zwingend alle Bedürfnisse der Gemeinde gedeckt werden. So erweitern sich die Nutzungsmöglichkeiten für Wohnraum und Gewerbe. «Nun liegt es an den Planern, die verbesserten Vorgaben in den Bebauungsplan einfliessen zu lassen», so der Gemeinderat.