Tempo-30-Zone fertiggestellt

UDLIGENSWIL – Anfangs November wurden in Udligenswil die Signalisations- und Markierungsarbeiten der neuen Tempo-30-Zone ab Einmünder Kirchreinstrasse durchgeführt. Die Tempo-30-Zone ist somit gemäss den kantonalen Vorgaben fertig erstellt.

Allerdings ist die Tempo-30-Zone so zu gestalten, dass die signalisierte Höchstgeschwindigkeit auch eingehalten wird. Deshalb hat die kantonale Dienststelle Verkehr und Infrastruktur die Tempobeschränkung vorerst nur für ein Jahr bewilligt. Nach rund 8 Monaten müssen deswegen nochmals Tempomessung durchgeführt werden. Sofern das neue Temporegime eingehalten wird, kann auf weitere Massnahmen verzichtet und die Tempo-30-Zone definitiv eingeführt werden. Dies teilt der Gemeinderat von Udligenswil mit. Ziel und Zweck der Massnahme ist es, die Verkehrssicherheit – insbesondere Schulwegsicherheit – zu vergrössern und die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu verbessern.

Die Veränderung des Verkehrsregimes stelle für alle Beteiligten eine Herausforderung dar und verlange gegenseitige Akzeptanz. Da die neue Markierung zu Unsicherheiten führen könn, sei hier nochmals kurz festgehalten: In der Tempo-30-Zone gilt Rechtsvortritt, die Fahrzeuglenker haben gegenüber Fussgängern Vortritt und Fussgänger können überall die Strassen in angemessener Weise überqueren. Aus diesem Grund verlangt die Verordnung das Aufheben der Fussgängerstreifen. Durch den stetigen Verkehrsfluss auf tiefem Geschwindigkeitsniveau wird es einfacher, Strassen zu überqueren. Fussgänger sollen die Strasse jedoch an denjenigen Stellen queren, wo sie sich am sichersten fühlen und wo die besten Sichtverhältnisse vorherrschen. Die Bereiche der ehemaligen Fussgängerstreifen (Querungstellen) wurden entsprechend markiert.