Offizielle Mitteilungen

Gemeindeorganisation der Amtsdauer 2012 – 2016
Der Gemeinderat Udligenswil setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen. Die Exekutive wird alle vier Jahre durch das Stimmvolk gewählt. Am 11. September 2012 fand die erste Sitzung des Gemeinderates in der neuen Amtsdauer statt.
Die Personen für die Ämter des Gemeindepräsidenten, des Gemeindeammanns und der Sozialvorsteherin wurden von den Stimmberechtigten direkt gewählt.
Anlässlich der konstituierenden Sitzung hat sich der Gemeinderat auf die Umbenennung der Ressorts und die Ressortaufgaben geeinigt. Dabei wurden als wesentliche Veränderungen die Finanzen dem neugebildeten Ressort Finanzen und Sicherheit (vorher Jugend, Umwelt und Sicherheit) zugewiesen, welches von Claudio Passafaro geführt wird. Der neue Gemeindeammann Marco Zgraggen übernimmt das neue Ressort Bau, Umwelt und Infrastruktur. Die Bereiche Jugend und Sport werden dem Ressort Bildung zugeteilt, welches von Armin Schmidiger geführt wird.
Mit der Organisation der neuen Legislatur werden auch die Organisationsverordnung, das Pflichtenheft mit der Abgrenzung und Beschreibung der Ressorts, die Geschäftsordnung und die Unterschriftenregelung überarbeitet. Die Dokumente werden zu gegebener Zeit im Internet auf der Homepage der Gemeinde über www.udligenswil.ch aufgeschaltet. Selbstverständlich können die Unterlagen auch über die Gemeindekanzlei angefordert oder dort eingesehen werden.

Gemeinderätliche Ressorts
Ressort Präsidiales: Rebsamen Thomas
Ressort Bau, Umwelt und Infrastruktur: Zgraggen Marco
Ressort Soziales und Gesundheit: Rigert-Meyer Rita
Ressort Bildung und Jugend: Schmidiger Armin
Ressort Finanzen und Sicherheit; Passafaro Claudio

Wahl Betreibungsbeamte
Für die neue Amtsperiode vom 1. September 2012 bis 31. August 2016 hat der Gemeinderat die bisherigen Amtsinhaber als Betreibungsbeamter und Stellvertreter gewählt. Fredy Lustenberger, Udligenswil, ist somit als Betreibungsbeamter gewählt, Richard Steiner, Root, als sein Stellvertreter.

Neuorganisation Entsorgung / Containeraktion von REAL
Wie wir bereits mitgeteilt haben, wird der Gemeindeverband REAL – Recycling, Entsorgung Abwasser Luzern ab Januar 2013 die Entsorgung in der Gemeinde Udligenswil übernehmen. Aus diesem Grund findet nun vom 1. Oktober bis 30. November 2012 eine einmalige Aktion statt, indem der Gemeindeverband Abfallcontainer zu Vorzugskonditionen anbietet. Interessierte können qualitativ gute Kunststoff-Container in vier Grössen und vier Farben für Kehricht, Grünabfälle, Papier, und Karton erwerben.
Das Angebot besteht für europäisch genormten Container mit einer einjährigen Garantie der Firma Ochsner in den Grössen von 240, 360, 770 und 1100 Liter Inhalt. Die Preise für die Container bewegen sich zwischen Fr. 65.00 bis Fr. 404.00. Weitere Informationen/Auskünfte finden Sie auf unserer Homepage (www.real-luzern.ch), den bedienten Sammelstellen, den Gemeindeverwaltungen und via Gratis-Abfalltelefon 0800 22 32 55.

Bäume und Sträucher schneiden
Hecken sind ein wertvoller Sichtschutz des eigenen Hauses und bieten Tieren wichtige Lebensräume. Dennoch müssen sie sogfältig gepflegt und regelmässig geschnitten werden. Die Gemeinde bittet, die Hecken in den nächsten Tagen zu prüfen und wo nötig mit der Gartenschere grosszügig einzugreifen. Für den Rückschnitt macht der Gesetzgeber klare Vorgaben:

Der entstehende Rückschnitt kann an einer der nächsten Grüngutabfuhren vom 1. Oktober, 29. Oktober oder 26. November 2012 bereitgestellt werden. Die Gebinde sind mit den entsprechenden Grüngutgebührenmarken zu versehen. Der Gartenabraum kann gegen eine Gebühr auch bei der Bruno Müller Gartenbau AG, Götzentalstrasse, abgegeben werden (nur während der Bürozeiten).

Anforderungen an die Entleerung von Schwimmbädern / Gartenpools
Um Gewässerverschmutzungen zu vermeiden, ist beim Entleeren von Schwimmbändern nach der Badesaison Folgendes zu beachten:

• Der Ablauf des Schwimmbeckens muss an die Schmutzabwasserleitung angeschlossen werden. Alle Abwässer (Bassinentleerung, Filterrückspülung, Reinigung von Bodenabläufen, etc.) müssen zur ARA abgeleitet werden. Auskunft über die nächste Anschlussstelle erteilt die Gemeindeverwaltung oder das Bauamt.

• Das Entleeren des Schwimmbeckens hat langsam zu erfolgen d.h. die Abläufe sind so zu dimensionieren, dass nicht mehr als 2 l/s abfliessen können.

• Die Bassinentleerung darf erst erfolgen, wenn genügend Zeit verstrichen ist, um die Entkeimungsmittel (z.B. Chlor) zu inaktivieren; d.h. der Beckeninhalt sollte mindestens eine Woche ohne Chemikalien belassen werden.

• Das in die Kanalisation abgeleitete Abwasser hat der Eidg. Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 zu entsprechen. Wichtig ist unter anderem, dass der pH-Wert des abgeleiteten Abwassers zwischen 6.5 und 9.0 liegt.