Mitteilungen der Gemeinde Udligenswil

Baubewilligungen

BH: Adrian und Susan Bucher-Labhart, Benzibühl 11, 6044 Udligenswil und Andreas und Esther Hollenstein-Bucher, Weidstrasse 19, 6343 Rotkreuz
BO: Neubau Doppeleinfamilienhaus mit zwei Doppelgaragen auf Grundstück Nr. 480, GB Udligenswil
Lage: Benzibühl 13 und 15

BH: Martin Gisler, Haasenberg 3, 6044 Udligenswil
BO: Umbau und Umnutzung von Schweinestall in Remise bei Gebäude Nr. 4 auf Grundstück Nr. 195, GB Udligenswil
Lage: Haasenberg

Handänderungen

Von: Thomas Stäheli sel., Gfäz 13, 6044 Udligenswil
An: Liselotte Stäheli-Ruppert, Gfäz 13, 6044 Udligenswil
GS:  536, Gfäz 13

Luzernmobil

Der Webauftritt www.udligenswil.luzernmobil.ch bietet der Bevölkerung umfassende Informationen rund um das Thema Mobilität. Zudem finden Sie Informationen über das Mobilitätsangebot in Ihrer Gemeinde (Haltestellen, Buslinien, Park+Ride, Mobility, Gemeinde-GA und nachtstern)

 

Information der Einwohnerkontrolle bei Zuzug, Umzug oder Wegzug

Gerne möchten wir daran erinnern, dass der Zuzug, Wegzug oder Umzug bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden ist. Wenn Sie neu nach Udligenswil gezogen sind, heissen wir Sie recht herzlich willkommen. Falls Sie sich noch nicht persönlich bei der Einwohnerkontrolle gemeldet haben, bitten wir Sie, dies nachzuholen. Zur Anmeldung benötigen Schweizer Bürger folgende Unterlagen: Heimatschein, Interimsausweis/Heimatausweis (nur bei Wochenaufenthalter), Familienbüchlein oder Familienausweis (falls verheiratet), Mietvertrag, Nachweis der Krankenkassen-Grundversicherung.  Ausländische Staatsangehörige benötigen: Gültiger Reisepass, Ausländerausweis, Passfoto, (falls noch kein Ausländerausweis vorhanden ist), Familienbüchlein oder Familienausweis (falls verheiratet), Mietvertrag, Nachweis der Krankenkassen-Grundversicherung.

Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde oder einem Wegzug aus Udligenswil bitten wir Sie, dies ebenfalls bei der Einwohnerkontrolle zu melden. Beim Wegzug bitten wir Sie, uns den Schriftenempfangsschein bzw. den Ausländerausweis mitzubringen.

 

Neuzuzügerbegrüssung

Am Samstag, 25. Januar, 9.30 Uhr, findet im Foyer des Gemeindehauses die diesjährige Neuzuzügerbegrüssung statt. An diesem Anlass bietet sich die Gelegenheit, dass Neuzuzüger ihre neue Wohngemeinde besser kennen lernen und Kontakt mit Behörde- und Verwaltungspersonen herstellen können. Die Mitglieder des Gemeinderates und der Gemeindeschreiber werden ihre Arbeit kurz vorstellen und versuchen, einen Einblick in die Vielfältigkeit der Gemeinde und die Vernetzung der einzelnen Sachgebiete zu geben. Die eingeladenen Neuzuzüger haben bereits eine entsprechende Einladung zu diesem Anlass erhalten.

 

SBB-Tageskarten (Generalabonnemente 2. Klasse)

Die Gemeinde Udligenswil bietet der Bevölkerung auch im nächsten Jahr zwei Tageskarten der 2. Klasse an. Somit wird ein aktiver Beitrag zur Förderung des öffentlichen Verkehrs geleistet. Die Tageskarte berechtigt am aufgedruckten Datum zur freien Fahrt auf dem ganzen Streckennetz der SBB, der Postautos sowie der meisten konzessionierten Privatbahnen, städtischen Nahverkehrsmitteln und vielen Schiffbetrieben der Schweiz. Die Tageskarten können direkt über die Homepage reserviert und mit der Kreditkarte bezahlt werden. Auf Wunsch werden die Tageskarten per Post zugestellt. Damit die Tageskarten auch rechtzeitig zu Hause eintreffen, wird eine Vorlaufzeit von 5 Tagen benötigt. Selbstverständlich können die Tageskarten auch zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Finanzverwaltung Udligenswil bezogen werden. Bei der Reservation ohne direkte Bezahlung über das Internet, müssen die Tageskarten innert 3 Tagen bei der Finanzverwaltung abgeholt werden, ansonsten wird die Reservation annulliert. Die Preise betragen wie bisherFr. 40.– für einheimische und Fr. 45.– für auswärtige Personen. Auch der «Last-Minute-Tarif» von Fr. 25.– gilt weiterhin. Dieser Tarif gilt für jene Karten, die erst am Reisetag (ab 8.00 Uhr) am Schalter der Finanzverwaltung Udligenswil gekauft werden. Eine Reservation ist nicht möglich. Tageskarten für Samstag und Sonntag können ab dem vorangehenden Freitag (ab 15.00 Uhr) zum «Last-Minute-Tarif» bezogen werden. Dieser Tarif gilt nur, wenn die Karten zu diesem Zeitpunkt noch verfügbar sind.