Bebauungsplan statt Gestaltungsplan

UDLIGENSWIL – An seiner Sitzung vom 16. Dezember hat der Gemeinderat Udligenswil nochmals über den Gestaltungsplan «Udligenswil Mitte» beraten. Dabei kam er zum Schluss, dass der Planungsperimeter ausgeweitet werden muss. Deswegen wurde der Gestaltungsplan «Udligenswil Mitte» zurückgewiesen.

Das Areal des Projektgebietes «Udligenswil Mitte» liegt im Zentrum von Udligenswil. Da mit dem Projekt die Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung des Gebiets festgelegt werden, beabsichtigt der Gemeinderat, anstelle eines Gestaltungsplans einen Bebauungsplan über ein grösseres Gebiet zu erstellen. Für die Ausweitung des Planungsperimeters wurden mit den weiteren Grundeigentümern bereits erste Gespräche geführt. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit dem Bebauungsplan Gewähr besteht, dass im Planungsgebiet die gemäss den eidgenössischen und kantonalen Vorgaben verlangte innere Verdichtung, wie auch eine qualitativ hochwertige Architektur im Dorfzentrum entstehen kann. Ein Bebauungsplan stellt ein übergeordnetes Planungsinstrument dar. Von daher ist auch das Verfahren anspruchsvoller und zeitintensiver als bei einem Gestaltungsplan. Ferner ist ein Bebauungsplan auch nicht durch den Gemeinderat, sondern durch die Stimmbevölkerung zu erlassen. Heute rechnet der Gemeinderat damit, dass das Geschäft frühestens an der Gemeindeversammlung im November zur Beschlussfassung unterbreitet werden kann.