Sessionsbericht vom 6. und 7. Mai: Die Räte hatten an drei Halbtagen viel Arbeit

Patrick Meier, Kantonsrat, CVP Root

Der Kantonsrat von Luzern widmete sich anlässlich der Session vom 06./07. Mai dem Gesetz über die Gewinnung von Bodenschätzen, dem Dekret zum Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe, dem Gesetz über die Luzerner Polizei betreff verdeckter Ermittlung und verdeckter Fahndung, einer Verfassungs- und Gesetzesänderung betreffend Aufsicht über die Gemeinden und 36 Vorstössen. In einem Vorstoss wird die Einführung eines Jugendparlamentes gefordert. Dies alles leistete der Kantonsrat in drei statt vier vorgesehenen Halbtagen.

Gesetz über die verdeckte Ermittlung / verdeckte Fahndung

Seitens der Regierung des Kantons Luzern war es gewünscht, dass es zu den Themen der verdeckten Ermittlung / verdeckten Fahndung zu einer Bundeslösung kommen würde. Die Bundesparlamentarier hielten von der Idee einer nationalen Lösung im September 2012 jedoch nichts, so dass der Kanton Luzern an die Erstellung der Gesetzesvorlage gehen musste. Mit der verdeckten Fahndung wird eine niederschwellige Art der Polizeiarbeit bezeichnet, welche der Polizeikommandant für einen Monat erteilt, welche verlängert werden kann. Bei der verdeckten Ermittlung werden die Identitäten der Ermittler verändert. Letztere muss durch das Zwangsmassnahmen-gericht bewilligt werden.

Begriff im Bauwesen werden gesetzlich vereinheitlicht

Das Ziel der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe ist es, eine gute und verlässliche Bauordnung für die nächsten Jahrzehnte zu schaffen. Der Beitritt war in der Kommission und im Parlament unbestritten. Diskussionsstoff gab es jedoch in 19 Vorstössen, welche direkt mit dieser Botschaft in Verbindung gebracht wurden. So wurde folgendes beschlossen:

– Alle Gemeinden müssen für die Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten einer regionalen Planungsorganisation angehören.

– Auf Dächern von Kirchen oder unter Schutz stehenden Gebäuden dürfen Solaranlagen gebaut werden.

– Bei kommunalen Richtplänen muss nicht zwingend das Stimmvolk entscheiden.

– Für grössere Parkierungsanlagen soll die verdichtete Bauweise Pflicht werden.

– Autofreie Siedlungen sollen vermehrt gefördert werden.

– Anstösser eines Bauprojektes werden weiterhin mittels eingeschriebenem Brief über das Bauprojekt informiert.

Statthalter werden abgeschafft

Seit Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts erhielten die Statthalter rund 25 % weniger Aufgaben zugeteilt, so dass nun der Rat entschied, diese Funktion im Kanton Luzern nicht mehr vorzusehen. Seit 1842 gibt es Regierungsstatthalter, welche zurzeit mit einem Stellenpool von 6.5 besetzt sind. Es war dem Rat wichtig, dass die Gemeinden auch in Zukunft klare Ansprechpartner haben. Das letzte Wort zur Frage der Statthalter wird das Volk haben.

Entscheide zu einzelnen Vorstössen

– Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, damit der Fristenstillstand analog Bundesrecht eingeführt werden kann.

– Der Kantonsrat beschliesst ein kantonales Jugendparlament einzuführen.

Patrick Meier meint:

Verdeckten Ermittlung

Als Mitglied der JSK durfte ich das Gesetz über die verdeckte Ermittlung / verdeckte Fahndung mitberaten. Die Frage bei einer neuen Gesetzesvorlage muss zuerst sein, ob es das Gesetz überhaupt braucht? In diesem Fall ist dies klar mit ‚Ja‘ zu beantworten, da sonst Ermittlungen und Fahndungen im Internet durch die Polizei verunmöglicht würden. Auslöser war ein Freispruch eines Pädosexuellen im Jahr 2008. Dieser konnte nicht zur Rechenschaft herangezogen werden, da die Internetfahndung durch keinen Richter angesetzt wurde. Mit diesem Gesetz über die verdeckte Ermittlung und die verdeckte Fahndung sind nun die Richtlinien vorgegeben. Um die Polizeiarbeit zu erleichtern, hätte ich mir gewünscht, dass eine eidgenössische Gesetzgebung eingesetzt worden wäre. Da die eidgenössischen Räte dies nicht umsetzen wollten, sind nun kantonale Gesetzesvorlagen zu diesem Thema entstanden. Ich bin davon überzeugt, dass es einmal zu einem eidgenössischen Gesetz kommen wird – aufgeschoben ist nicht aufgehoben.