Anordnung der Gemeindewahlen

Der Gemeinderat hat die Wahlanordnungen für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden verabschiedet. Der Gemeinderat und die Kommissionen werden am Sonntag, 6. Mai 2012 gewählt.
Der Gemeinderat ist im 1. Wahlgang zwingend an der Urne zu wählen. Die übrigen vom Volk gewählten Kommissionen wie Rechnungs-, Bildungs- und Bürgerrechtskommission können in stiller Wahl gewählt werden, sofern nur so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden, als Sitze zu besetzen sind.
Im Weiteren hat der Gemeinderat die Pensen des Gemeinderates für die neue Legislaturperiode 2012 bis 2016 neu festgelegt. Dabei wurde das Pensum des Bauvorstehers gesenkt. Dadurch soll der gesamte Gemeinderat mittelfristig nur noch auf strategischer Ebene tätig sein und die operativen Aufgaben vollständig der Verwaltungsleitung delegieren.
Die detaillierten Wahlanordnungen sind auf www.buchrain.ch abrufbar oder in den Gemeindeanschlagkästen einsehbar.