Steuererklärungen 2011

Nur noch wenige Wochen und schon flattert die Steuererklärung 2011 in Ihren Briefkasten. Schon wieder eine Steuererklärung ausfüllen! Jedes Jahr dasselbe und doch offenbar nicht ganz so einfach. Falsch! Mit der richtigen Vorgehensweise und einer guten Organisation ist das Ausfüllen der Steuererklärung schnell erledigt.

Einige Tipps zum Ausfüllen
Es ist wichtig, dass Sie alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig sammeln. Am besten erstellen Sie einen Steuer-Ordner, in welchen Sie schon unter dem Jahr alle notwendigen Belege ablegen. Für die Steuern relevante Unterlagen sind insbesondere:
– Einkommensbelege wie Lohnausweise, AHV/IV-Nachweise und Rentenausweise
– Bankbelege / Depotauszüge
– Schuldsaldo- und Zinsbestätigungen
– Prämien der Krankenversicherung
– Bescheinigungen der 2. und 3. Säule
– Belege über Weiterbildungen
– Freiwillige Zuwendungen
– Krankeits-, Heil- und Pflegekosten
Lesen Sie vor dem Ausfüllen der Steuererklärung die Wegleitung aufmerksam durch. Dieser können Sie alle wichtigen Neuerungen des Steuerjahres 2011 entnehmen. Die wichtigsten Änderungen welche beachtet werden müssen sind:
– Zur Entlastung der mittleren Einkommen und Ausgleich der kalten Progression wurden die Einkommenssteuertarife angepasst.
– Bei ganzjähriger Erwerbstätigkeit wird neu mit 220 Arbeitstagen gerechnet.
– Die Pauschalen der Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien wurden neu festgesetzt.
– Der Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten beträgt neu max. Fr. 4700. –
– Für jedes im eigenen Haushalt lebende Kind, welches das 15. Altersjahr noch nicht vollendet hat, kann ein Abzug von Fr. 2000. – für die Eigenbetreuung geltend gemacht werden. Zudem wurden die Kinderabzüge erhöht.
Das Ausfüllen der Steuererklärung mittels Computerprogramm erspart Ihnen und uns viel Arbeit. Sie können das Programm unter www.steuern.lu.ch herunterladen oder bei uns gratis eine CD-Rom beziehen. Darauf ist auch die aktuelle Wegleitung hinterlegt.

Abgabetermin
Die komplett ausgefüllte und unterzeichnete Steuererklärung ist zusammen mit allen Belegen bis am 31. März 2012 bei der Abteilung Steuern einzureichen. Selbstständigerwerbende müssen ihre Steuererklärung direkt der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern, Abteilung Selbstständigerwerbende, einreichen. Nur durch ein fristgerechtes Einreichen der Steuererklärung wird gewährleistet, dass Einkommens- und Vermögensveränderungen für die Rechnungsstellung 2012 berücksichtigt werden können.

Fristerstreckung
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung bis am 31. März 2012 abzugeben, ist in jedem Fall ein schriftliches Fristerstreckungsgesuch einzureichen. Eine Fristerstreckung wird maximal bis am 30. November 2012 gewährt (Weisungen StG § 145 Nr. 2). Ohne Gegenbericht gilt das Gesuch als bewilligt.