Klares Nein zum «Schutz vor Passivrauchen»

Rund 60 Vertreter der Luzerner Gewerbekammer fassten vergangene Woche die Parolen zu den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 23. September. Ruedi Stöckli, Präsident von Gastro Luzern und Gastwirt aus Meierskappel, nahm Stellung zur Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen».

pd/red. Für den SVP-Kantonsrat ist das geltende Gesetz ein sinnvoller Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Raucher und jenen der Nichtraucher: «Eine weitergehende Regelung würde vorab in kleineren Gaststätten wie auch bei den Zulieferbetrieben zu noch mehr Umsatzeinbussen führen.» Die Delegierten teilten Stöcklis ablehnende Haltung zur Vorlage einstimmig. Einstimmigkeit herrschte auch betreffend der kantonalen Vorlage «für tiefere Strompreise und sichere Arbeitsplätze». CVP-Kantonsrat Jürg Meyer lehnt die Volksinitiative ab, weil die meisten Anliegen bereits im neuen kantonalen Stromversorgungsgesetz berücksichtigt und die Gemeinden auf die Konzessionsgebühren angewiesen seien. «Das Ziel der Initiative, im Kanton Luzern tiefere Strompreise zu haben, ist zwar richtig, der vorgeschlagene Weg dorthin aber der falsche», sagte Meyer kurz und bündig.

Nein zur Revision des Raumplanungsgesetzes
Gastreferent der gestrigen Veranstaltung war Markus Affentranger, Inhaber der gleichnamigen Bauunternehmung in Altbüron. Er zeigte am Beispiel seiner Firma auf, wie es möglich ist, mit Hilfe von Solarzellen auf dem Werkhofdach einen grossen Teil der benötigten Energie selber zu gewinnen. Zum Abschluss der Veranstaltung formulierte Werner Bründler, Direktor des Kantonalen Gewerbeverbandes, einen doppelten Appell. Erstens an die Anwesenden, damit sie das vom Schweizerischen Gewerbeverband ergriffene Referendum gegen die Revision des Raumplanungsgesetzes mit ihrer Unterschrift unterstützen. Zweitens legte Bründler dem anwesenden kantonalen Baudirektor Robert Küng nahe, dass die Vergabebehörden im öffentlichen Beschaffungswesen ihrer Kontrollpflicht besser nachkommen sollen. Ziel müsse es sein, dass die Kapazität des Erstunternehmens beim Kernauftrag mindestens 50 Prozent betrage und dass die eingesetzten Subunternehmer die Vergabebedingungen ebenfalls erfüllten.