An der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Meggen eine Teiländerung der Ortsplanung.
Diese bestehen aus einer Änderung des Zonenplans im Gebiet Huob, der Festlegung des Gewässerraums im ganzen Gemeindegebiet, der Aufhebung von hinfällig gewordenen Baulinien und den damit zusammenhängenden Anpassungen des Bau- und Zonenreglements. Mit der Umzonung im Gebiet Huob hat die Gemeinde die Voraussetzungen für die Erstellung des neuen Werkhofs geschaffen. Mit der Festlegung des Gewässerraums im ganzen Gemeindegebiet setzt die Gemeinde Meggen die übergeordneten Vorgaben um. Der Regierungsrat genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung.