Die Baurechtsverträge sind unterzeichnet

MEGGEN – Die Gemeinde Meggen gibt die Kreuzmatte mit der Kreuztrotte den beiden Megger Wohnbaugenossenschaften im Baurecht ab. Die Verträge sind unterzeichnet. Die ursprünglich geplanten Investitionen von drei Mio. Franken werden für die Gemeinde hinfällig. Den beiden Genossenschaften soll ein zinsloses, rückzahlbares Darlehen von 1,6 Mio. Franken gewährt werden.

In der Megger Gmeindsposcht vom 5. Dezember 2013 wurde informiert, dass der Gemeinderat über das Areal Kreuzmatte zwei Nutzwertanalysen erstellt hat. Dabei hat sich gezeigt, dass die Abgabe des Grundstücks Kreuzmatte inklusive Trottengebäude im Baurecht die Bestvariante darstellt. In der Gmeindsposcht vom 3. Juli 2014 orientierte der Gemeinderat eingehend über diese neue Ausgangslage und das weitere Vorgehen mit den Baurechtsverträgen. Am 28. August 2014 haben der Gemeinderat und die beiden Wohnbaugenossenschaften lbgm (Liberale Baugenossenschaft) und wbgm (Wohnbaugenossenschaft Meggen) die Baurechtsverträge unterzeichnet.

Drei Baurechtsverträge notwendig
Die beiden Baugenossenschaften werden auf dem seeseitigen Teil der Parzelle zwei Mehrfamilienhäuser für preisgünstigen Wohnraum mit je 13 Wohnungen erstellen. Das unter kantonalem Denkmalschutz stehende Trottengebäude wird künftig gewerblich genutzt. Damit diese Bauvorhaben rechtlich sauber abgegrenzt werden können, sind drei Baurechtsverträge notwendig. Analog dem preisgünstigen Wohnraum auf Sentibühl wurde je Mehrfamilienhaus der beiden Genossenschaften ein selbstständiges Baurecht errichtet. Zudem wird ein drittes Baurecht für die Kreuztrotte notwendig. Vertragspartner der Gemeinde für das dritte Baurecht ist die Einfache Gesellschaft Kreuztrotte, bestehend aus den beiden Genossenschaften. Dieses separate Baurecht ist wichtig, damit eine klare finanzielle Abgrenzung zum preisgünstigen Wohnraum besteht. Alle drei Baurechte werden auf 100 Jahre abgeschlossen, wie dies üblich ist.

Sanierung der Trotte
Der Gemeinderat hat in seinem Legislaturziel stipuliert, dass er das Areal für preisgünstiges Wohnen, Gewerbe und für öffentliche Zwecke zur Verfügung stellen wird. Gemäss Bauzone ist die Trotte für die gewerbliche Nutzung vorgesehen. Mit der Sanierung der denkmalgeschützten Trotte müssen durch
die Einfache Gesellschaft entsprechende Investitionen getätigt werden. Aus diesem Grund haben die Wohnbaugenossenschaften einen Businessplan mit Nutzungs- und Betriebskonzept erstellt. Dieser zeigt auf, dass durch die Gemeinde eine gewisse Anschubfinanzierung notwendig wird, damit alle
Investitionen selbsttragend sind.

Rückzahlbares Darlehen
Basierend auf dem Businessplan beabsichtigt der Gemeinderat in Absprache mit der Controllingkommission, der Einfachen Gesellschaft Kreuztrotte ein zinsloses Darlehen zu gewähren. Dieses beträgt 1,6 Mio. Franken und ist innerhalb von 50 Jahren gleichmässig zurückzuzahlen. Mit dieser Finanzierung sind eine bezahlbare, gewerbliche aber auch eine gewisse öffentliche Nutzung möglich und das Legislaturziel kann vollumfänglich umgesetzt werden. Weiter steht der Einwohnergemeinde für alle Stockwerke der Kreuztrotte ein nicht limitiertes Vormietrecht zu. Die Bedingungen für das Darlehen sind in einem Darlehensvertrag geregelt. Integrierender Bestandteil dieses Vertrags ist auch der erwähnte Businessplan mit dem Nutzungs- und Betriebskonzept für die Kreuztrotte.

Keine Urnenabstimmung
Mit der jetzigen Lösung hat sich auch die Ausgangslage betreffend Abstimmung komplett geändert. Die ursprünglich geplanten Investitionen von rund drei Millionen Franken werden hinfällig. Mit dem rückzahlbaren Darlehen von 1,6 Mio. gibt es für die Gemeinde und die beiden Genossenschaften eine
Win-Win-Situation. Deshalb hat der Gemeinderat entschieden, dieses Darlehen im Rahmen der Budgetgemeindeversammlung vom 1. Dezember 2014 dem Stimmbürger als Sonderkredit vorzulegen.

Verlässliche Vertragspartner
Die beiden Wohnbaugenossenschaften (lbgm und wbgm) von Meggen stellen seit Jahrzehnten verlässliche Partner der Gemeinde dar. Mit der Abgabe der Kreuzmatte mit der Kreuztrotte an diese Genossenschaften wird die Zusammenarbeit weiter gestärkt und auch die Rückzahlbarkeit des Darlehens
gesichert. Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten für die intensive und jederzeit konstruktive Zusammenarbeit. Er ist überzeugt, dass mit dieser Lösung für die Megger Bevölkerung ein nachhaltiger Mehrwert geschaffen wird.

Generationenmodell
Auf der Kreuzmatte gibt es preisgünstigen Wohnraum für verschiedene Generationen, insbesondere für junge und ältere Meggerinnen und Megger sowie Familien. Denn diese sind aufgrund der hohen Mietpreise oft gezwungen, aus Meggen wegzuziehen. Vorgesehen sind zwei Wohnhäuser mit 2 1⁄2-, 3 1⁄2- und 4 1⁄2-Zimmer-Wohnungen, welche ab rund Fr. 1400.– angeboten werden. Realisiert und finanziert werden die Wohnungen durch die beiden Megger Genossenschaften Liberale Baugenossenschaft und Wohnbaugenossenschaft. Mit dieser Investition wollen beide Genossenschaften dazu beitragen, dass Meggen eine Gemeinde für Junge und auch für Familien ist und bleibt. An der neu gegründeten Einfachen Gesellschaft Kreuztrotte sind die Liberale Baugenossenschaft und die Wohnbaugenossenschaft je zu 50 Prozent beteiligt. Das rückzahlbare Darlehen von 1,6 Mio. Franken wird ausschliesslich für die Renovation der denkmalgeschützten Trotte verwendet.