Keine Drohnen-Flüge ohne Bewilligung

Auf einer Karte des Bundes kann man sich über die geltenden Bestimmungen in einzelnen Regionen informieren. Bild map.geo.admin.ch
Auf einer Karte des Bundes kann man sich über die geltenden Bestimmungen in einzelnen Regionen informieren. Bild map.geo.admin.ch

LUZERN – In Luzern und Umgebung dürfen Drohnen nicht mehr ohne Bewilligung unterwegs sein

Bereits seit dem 1. August 2014 dürfen Drohnen ab 500 Gramm Gewicht gemäss eidgenössischem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) nicht mehr in der Nähe von Menschenansammlungen geflogen werden. Inzwischen wurde der Drohnen-Flugverkehr weiter limitiert.

Drohnen-Piloten brauchen seit 2014 eine Bewilligung, wenn sie an einem Fest Fotos schiessen wollen. Für diese Regelung gibt es einen guten Grund: Die Geräte werden immer günstiger und sind so hoch technisiert, dass jedermann und jedefrau ohne viel Vorwissen eine Drohne steuern kann. Doch auch Technik ist nicht unfehlbar. Kommt es zu einem technischen Defekt und der, teilweise mehr als 30 Kilogramm schwere, Multikopter fällt vom Himmel, kann das zu Verletzungen oder sogar zu Todesfällen führen. Aber auch bei professionellen Einsätzen kann es vorkommen, dass der Pilot die Kontrolle über sein Fluggerät verliert. So geschehen beim Slalom von Madonna di Campiglio, bei dem knapp hinter Marcel Hirscher eine Drohne auf der Piste einschlug. Wohl auch wegen solcher Vorkommnisse werden Freizeit- und Profipiloten vom Bund gleich behandelt.

Nutzung wurde inzwischen weiter eingeschränkt

Nun kommt eine Regelung hinzu, die die Drohnen-Nutzung weiter einschränkt. Dieser Regelung zufolge dürfen Drohnen mit einem Gewicht zwischen 0.5 und 30 Kilogramm in einem Abstand von weniger als 5 Kilometer von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatz nur mit einer Ausnahmebewilligung fliegen. Und auch ausserhalb dieses Radius gilt: Fluggeräte zwischen 0.5 und 30 Kilogramm dürfen eine Höhe von 150 Metern über Grund nur mit einer Sonderbewilligung übersteigen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat kürzlich eine Drohnenkarte publiziert, auf der die bewilligungspflichtigen und verbotenen Flugzonen eingezeichnet sind. Die Bewilligungsanträge sollten so frühzeitig wie möglich eingereicht werden denn bis zu ihrer Erstellung können mehrere Wochen vergehen. Für kurzfristige Aufträge oder spontane Ausflüge ist der Einsatz von Drohnen demnach kaum mehr geeignet.

Auf einer Karte des Bundes kann man sich über die geltenden Bestimmungen in einzelnen Regionen informieren. Bild map.geo.admin.ch
Auf einer Karte des Bundes kann man sich über die geltenden Flug-Bestimmungen in einzelnen Regionen informieren. Bild map.geo.admin.ch