Gesamtrevision der Ortsplanung liegt öffentlich auf

INWIL – Vom 3. September 2018 bis 2. Oktober liegen die Unterlagen zur Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Inwil öffentlich auf

Das übergeordnete Planungsrecht hat in den letzten Jahren zahlreiche Änderungen erfahren. So sind auf kantonaler Ebene das revidierte Planungs- und Baugesetz und auf Bundesebene das revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft getreten. Die veränderten Rahmenbedingungen erfordern bedeutende Anpassungen in der Bau- und Zonenordnung. Insbesondere die Einführung der interkantonalen Vereinbarung über die harmonisierten Baubegriffe führt zu grösseren Anpassungen an den baurechtlichen Bestimmungen. 

Da durch die umfassenden Änderungen bei der Berechnung des Bauvolumens in gewisser Weise «Neuland» betreten wurde, konnte nicht lediglich das bisherige Reglement erweitert werden. Es musste für jede Parzelle im Siedlungsgebiet die heutige Überbauungsziffer und die Gebäudehöhe ermittelt werden, damit für jedes Quartier eine Überbauungsziffer (ÜZ) sowie eine Gebäudehöhe definiert werden konnte.

Langsameres Wachstum angestrebt

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Raumplanung ist die künftige Bevölkerungsentwicklung. Mit der in der Gesamtrevision vorgesehenen Bauzonen wird das Wachstum gegenüber den vergangenen Jahrzehnten reduziert. Der Gemeinderat strebt für den Betrachtungszeitraum der Zonenplanrevision (bis ca. 2035) ein durchschnittliches jährliches Wachstum von ca. 1 % an. Mit diesen Planungswerten wird der aus dem öffentlichen Mitwirkungsverfahren spürbaren Haltung der Bevölkerung, um ein langsameres Wachstum, Rechnung getragen.