Ausserordentliche Gemeindeversammlung in Inwil

2009 wurden im Teilzonenplan Siedlung (Gebiet Haldehof) der Gemeinde Inwil eine Arbeitszone geschaffen und zwei weitere Parzellen als «Übriges Gebiet B» bezeichnet. Es handelt sich dabei um Areale, die bei Bedarf einer Bauzone zugewiesen werden können. Für die Parzellen Nr. 830 und 430 liegt nun ein Bauvorhaben vor: Die Centralschweizerischen Kraftwerke (CKW) beabsichtigen, für den Netzbau an diesem Standort in Inwil ihren Werkhof zu erstellen. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass dieses Bauvorhaben auch im öffentlichen Interesse steht und dass sich eine Teilrevision der Ortsplanung rechtfertigt. In den bereits eingezonten Arbeitszonen stehen für dieses Bauvorhaben keine ausreichend grossen, verkäuflichen und unbebauten Areale zur Verfügung. Der Hauptstandort der CKW (Reussbühl) ist vom seit Beginn 2011 vorliegenden Masterplan Luzern Nord betroffen, weshalb ein Ersatzbau erforderlich wird. Während für die etwa 120 Arbeitsplätze der Verwaltung, der Technik und der zentralen Dienste auf dem Areal von Rathausen (Gemeinde Emmen) noch genügend Reserven vorhanden sind, muss für die rund 80 Arbeitsplätze der Netzservices ein neuer Standort gesucht werden, der verkehrstechnisch gut erschlossen ist und eine optimale Erreichbarkeit im Versorgungsgebiet garantiert. Der schnelle Einsatz der Services ist für den Kanton von grosser Bedeutung. Die Grundstücke Nr. 830 und 430 erfüllen die Anforderungen der CKW sehr gut. Die Machbarkeit wurde in einem Baukonzept nachgewiesen, das Areal wurde am 19. Februar 2013 mit einem Kaufrecht gesichert.

Der Inwiler Gemeinderat lädt nun die Bevölkerung am Montag, 9. September 2013, um 20.00 Uhr ins Gemeindezentrum Möösli zu einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung ein, um über die geplante Umzonung zu beschliessen.