«Energiepolitischer Supergau»

Von einem «energiepolitischen Supergau» spricht die SP/JUSO-Fraktion des Kantons Luzern. Das neue Energiegesetz sei am Dienstag in erster Lesung von FDP und CVP verwässert worden, der von den Linken geforderte Fortschritt sei nicht erfolgt, die hoch angepriesene Energiewende würden durch die vielen Ausnahmeregelungen und Entschärfungen gefährdet. Die von SP/JUSO geforderte Einführung einer Förderabgabe auf Strom, um den Energiekonsum zu verringern, hatte ebenfalls keine Chance im Rat.

gg. «Luzern soll zu den Besten gehören», dieses Anliegen wurde von der Luzerner Kantonsregierung im Zuge der Revision des neuen Energiegesetzes proklamiert. Luzern solle ein fortschrittliches und innovatives Energiegesetz erhalten um die Förderung von erneuerbaren Energien und die effiziente Verwendung von Energie im Kanton anzukurbeln. Nach Ansicht der SP/Juso-Fraktion friste momentan der Kanton Luzern in dieser Hinsicht aber ein Mauerblümchendasein. Ziel der Regierung sei die Einführung einer rollenden Energieplanung mit einem Rahmengesetz gewesen. SP/JUSO hätten entsprechende Anträge gestellt, damit die erwünschte Energiewende auch umgesetzt werden könne. Dazu brauche es griffige Formulierungen, eine Lenkungsabgabe auf den Stromverbrauch und Ausführungen zu Mobilität und Verkehr. CVP und FDP hätten nun dem Gesetz die Zähne gezogen und alle fortschrittlichen Aspekte begraben. «Der Gebäudeenergieausweis ist nur für Häuser ab fünf Nutzungseinheiten zu entrichten, 90% der Liegenschaften im Kanton Luzern werden ausgenommen. Der Anteil nicht erneuerbarer Energien kann wie bisher auch für Neubauten bis zu 80% betragen. Die Verbraucherabhängige Heiz- und Warmwasserabrechnung hat ebenfalls erst ab fünf Nutzungseinheiten zu erfolgen», hält die SP in ihrer Medienmitteilung fest. Dies entspreche nicht dem Verursacherprinzip. CVP und  FDP seien nicht bereit, die Verantwortung für ein fortschrittliches Energiegesetz zu übernehmen. Das bedeute, auf Kosten künftiger Generationen zu leben.

Die FDP.Die Liberalen äusserten sich ebenfalls umgehend gegenüber den Medien: «Auch die Fraktion FDP.Die Liberalen Luzern hat die Ablehnung mitgetragen», so ihre Kernaussage. Und begründet ihre Ablehnung damit, dass sie zwar grundsätzlich nichts gegen ein Energiegesetz hätten. «Die Bestrebungen, zum heutigen Zeitpunkt ein schlankes Rahmengesetz zu schaffen, gehen in die richtige Richtung». Der Kantonsrat habe sich allerdings in der Behandlung für eine umfassende Gebäudeausweispflicht (GEAK) ausgesprochen, die einen Grossteil der Hausbesitzer betreffen würde. Das komme einer Bevormundung der Hausbesitzer gleich, schaffe unnötigen Mehraufwand und sorge für unangemessene Bürokratie. «Das verletzt die liberalen Grundsätze und geht den Liberalen deshalb zu weit.» Die Fraktion habe sich in den politischen Prozess eingebracht und beantragt, die allgemeine Gebäudeausweispflicht zu streichen. Diese solle jedoch nur im Zusammenhang mit Fördergeldern gelten. Diesen Antrag hat der Kantonsrat abgelehnt, weshalb sich die Liberalen zur Ablehnung des ganzen Gesetzes gezwungen sahen. Die FDP.Die Liberalen Luzern wolle sich nach wie vor für ein Energiegesetz im Kanton Luzern einsetzen. Doch auch in einem solchen Gesetz gelte es, die Eigenverantwortung spielen zu lassen und den bürokratischen Aufwand gering zu halten.