Zentrale Parkuhren auf dem Pfarreiheimplatz und Lindenhof

Die Gemeinde Ebikon setzt das Parkplatzreglement etappenweise um und bewirtschaftet in der zweiten Etappe die Parkplätze beim Pfarreiheimplatz und Lindenhof. Bild zVg.

EBIKON – Gemeinde Ebikon bewirtschaftet ab April weitere Parkplätze

Die Gemeinde Ebikon setzt das vom Volk angenommene Parkplatzreglement etappenweise um. Im April werden in der zweiten Etappe die Parkuhren beim Pfarreiheimplatz und Lindenhof in Betrieb genommen. Die zweite Etappe umfasst zudem die Bewirtschaftung weiterer Parkplätze entlang der Kaspar-Kopp-Strasse.

pd. Im April werden die Parkplätze beim Pfarreiheimplatz und dem Lindenhof neu markiert und anschliessend in Betrieb genommen – mit Parkuhren. Die Parkplatzanordnung bleibt grundsätzlich wie bis anhin. Die Sichtwinkel mit Einfahrt in die Dorfstrasse sind beim Pfarreiheimplatz verbessert. Zwischen der Dorfstrasse 2 und dem Sprötzehüsli gibt es neu auch Markierungen für das Abstellen von Velos und motorisierten Zweirädern. Die Markierungsarbeiten aller Parkfelder erfolgen am 30. März und an diesem Tag ist das Parkieren auf diesen Parkplätzen nicht möglich.

Parkdauer und Gebühren für Autoparkplätze

Die maximale Parkdauer gegen Gebühr beträgt sechs Stunden beim Pfarreiheimplatz und dem Lindenhof. Es steht jeweils eine zentrale Parkuhr zur Verfügung. Die ersten beiden Stunden kosten je 50 Rappen. Die dritte bis und mit der sechsten Stunde kosten je zwei Franken. Für den Lindenhof können berechtigte Anwohner und Firmen Monats- und Jahresparkkarten erwerben, welche das zeitlich unbeschränkte Parkieren ermöglichen. Die Parkkarten können auf der Webseite der Gemeinde Ebikon unter ebikon.ch mit dem Onlineformular oder am Empfang im Gemeindehaus beantragt werden. In derselben Etappe werden die öffentlichen Parkplätze entlang der Kaspar-Kopp-Strasse 13 und 27 bewirtschaftet. Es gilt eine maximale Parkdauer von drei Stunden mit Parkscheibe.

Die Gemeinde Ebikon setzt das Parkplatzreglement etappenweise um und bewirtschaftet in der zweiten Etappe die Parkplätze beim Pfarreiheimplatz und Lindenhof. Bild zVg.

Parkplatzreglement mit neuem Parkuhrenmodell

Mit rund 60 Prozent Ja-Stimmen haben die Ebikoner dem Parkplatzreglement zugestimmt. Mit dem Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund und der Parkplatzverordnung hat die Gemeinde die rechtliche Grundlage für die Bewirtschaftung.
Mit der Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze wird die Freihaltung der Parkplätze für den erwünschten Nutzerkreis gewährleistet. Die Gemeinde Ebikon hat sich für die Bewirtschaftung der Parkfelder auf öffentlichem Grund für ein neues Parkuhrenmodell entschieden. Mit diesem kann dem Benutzer ein höherer Komfort angeboten werden: Es erfüllt Kriterien der Barrierefreiheit besser und ist zusätzlich mit einer integrierten Beleuchtung ausgestattet. Zudem kann künftig die Parkplatzgebühr bei der Rotsee-Badi mit Kartenzahlungen entrichtet werden. Die bestehenden Parkuhren werden vom Lieferanten kostenneutral ersetzt, damit auf dem gesamten Gemeindegebiet dieselben Parkuhren in Betrieb sind.