EBIKON – Die Gemeinde Ebikon hat die Rischstrasse mit einer Tempo-30-Zone beruhigt. Die Kontrollmessungen bestätigen die Wirkung der bauliche Massnahmen mit Verengungen und Schwellen: 2012 waren bei Messungen 85 Prozent der Fahrzeuglenker mit einer Geschwindigkeit bis 53 Km/h unterwegs. Bei den aktuellen Messungen waren 85 Prozent mit einer Geschwindigkeit bis 32 Km/h gefahren.
Messungen vom September 2012 zeigten, dass die Rischstrasse täglich rund 1’777 Fahrten aufweist. Dabei sind 85 Prozent der Verkehrsteilnehmenden mit einer Geschwindigkeit von bis 53 Km/h gefahren. Einzelne Verkehrsteilnehmer beschleunigten damals bis 94 Km/h. Da die Rischstrasse von vielen Fussgängern und Radfahrern gequert wird, hat die Gemeinde mit den baulichen Massnahmen für die Tempo-30-Zone eine erhebliche Geschwindigkeitsreduktion angestrebt und auch erreicht: «Die Durchschnittsgeschwindigkeit sollte nach Abschluss der Bauarbeiten 34 Km/h nicht übersteigen», sagt Urs Christen, Leiter Tiefbau Gemeinde Ebikon. «Wir haben das Ziel mit einem Durchschnittswert von bis 32 Km/h erreicht, wie die Kontrollmessungen zeigen. Auch die täglichen Fahrten sind mit 1’460 Fahrzeugen um 18 Prozent zurückgegangen. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 50 Km/h. Der Kanton Luzern hat neben den Verengungen auch neun Zentimeter hohe Schwellen gefordert, deren Wirkung sich jetzt zeigt«, erklärt Christen weiter. «Ohne die Schwellen oder mit tieferen Schwellen haben andere Gemeinden im Kanton Luzern nicht die gewünschte Wirkung erzielt», hält Christen weiter fest.
Sicherheit mit 30 Km/h erhöhen
Der Anhalteweg, der sich aus dem Reaktions- und Bremsweg zusammensetzt, verkürzt sich bei trockener Fahrbahn bei 30 Km/h im Vergleich zu 50 Km/h um fast 20 Meter. Dadurch reduziert sich die Kollisionswahrscheinlichkeit um ein Vielfaches. «Die Tempo-30-Zone erhöht die Sicherheit deshalb bei der viel gequerten Rischstrasse mit Alterswohnungen, Kindergärten und Schulen in der Nähe», sagt Christen. Auch eine Lärmreduktion ist die Folge der tieferen Geschwindigkeiten.
Das gilt in Tempo-30-Zonen
- Für den Fahrzeugverkehr gilt das Prinzip des Rechtsvortritts
- Fussgänger dürfen die Fahrbahn überall queren, der Fahrzeugverkehr hat jedoch Vortritt
- Es werden keine Fussgängerstreifen angebracht
- Der Verkehr (Strasse und Trottoir) ist getrennt