Signalisationsanpassung für Veloweg

Die neue Signalisation am nördlichen Ende des Rotsees deutet darauf hin, dass Velofahrer auf diesem Wegabschnitt zugelassen sind. Aufgrund eines Formfehlers muss die Signalisation jedoch entfernt werden. Für eine rechtskräftige Beschilderung ist eine vorgängige
Publikation und Verfügung der Signalisation notwendig.

In Anlehnung an das Beschilderungskonzept im Naturschutzgebiet Rotsee, welches Ebikon
gemeinsam mit der Stadt Luzern und der Kantonalen Dienststelle für Landwirtschaft und
Wald erarbeitet hat, wurde der Wegabschnitt zwischen dem Reitzentrum Rotsee und dem
Seehof im Frühling 2019 für Velofahrer mittels einer Signalisationsanpassung geöffnet. Bei
der erneuten Prüfung der Rechtslage hat sich jedoch ergeben, dass diese Signalisation
noch nicht rechtskräftig ist. Damit der Weg offiziell für Velos freigegeben werden kann,
bedarf es dem Einverständnis sämtlicher Grundstückeigentümer, über deren Grund der
neue Veloweg führt. Diese Einwilligung steht noch aus.

Die Gemeinde Ebikon trifft sich mit allen betroffenen Parteien zum Gespräch und setzt sich
dafür ein, dass die Verfügung der Signalisation so rasch wie möglich in Kraft tritt. „Wir sind
bestrebt, so rasch wie möglich eine Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit zu erzielen“,
so Roland Beyeler, Kommunikationsbeauftragter der Gemeinde Ebikon. Die derzeitige
Signalisation wird diese Tage entfernt. Sobald die Wegrechte geklärt sind und die
Verfügung rechtskräftig ist, wird der Wegabschnitt zwischen dem Reitzentrum und Seehof
durchgängig als Fuss- und Radwegverbindung signalisiert. Die Signalisationen auf allen
anderen Wegabschnitten rund um den Rotsee bleiben unverändert bestehen.