Eltern von Kindern im Vorschulalter erhalten ab dem 1. Juli 2012 Betreuungsgutscheine, wenn sie ihre Kinder wochentags in einer Krippe unterbringen wollen. Bisher bezahlte die Gemeinde die benötigten Unterstützungsgelder direkt an Betreuungsinstitutionen in Ebikon. Neu können die Eltern diese Gutscheine auch ausserhalb der eigenen Wohngemeinde einsetzen.
züsu. Ab dem 1. Juli werden die Eltern direkt unterstützt, nachdem bisher die Subventionen den jeweiligen Institutionen ausbezahlt wurden. Der Gutschein ist also eine Geldleistung zuhanden der Eltern. Sie können eine Kindertagesstätte in Ebikon, in Luzern oder in anderen Agglomerationsgemeinden auswählen, in der sie ihr Kind betreuen lassen. Dies ist möglich in allen anerkannten Krippen jener Gemeinden mit Betreuungsgutscheinen. Die Gemeinde bezahlt dann je nach Höhe des Einkommens und des Erwerbspensums einen Beitrag an die Eltern.
In folgenden anerkannten Krippen in Ebikon sind die Betreuungsgutscheine gültig:
Kinderkrippe ABC Kindertreff, Chinderhus Wanja, Kita Zauberstärn, Kita Bienehuus Rathausen.
Weitere Institutionen sowie detaillierte Informationen und Anmeldeformulare finden Sie unter www.ebikon.ch/Soziales/Kinderbetreuung/Betreuungsgutscheine.
Bereits seit 1995 bietet die Gemeinde Ebikon einen Sozialtarif für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter an. Mit der aktuellen Anpassung an das Modell von Stadt und Agglomeration findet insofern in Ebikon nur ein Systemwechsel statt.