Öffentliche Mitwirkungen zur Deponiezone Stuben durchgeführt

Stellungnahme des Gemeinderats zum offenen Brief
der glp Ebikon vom 14. März

1. Wurde das Projekt «Deponiezone Stuben, Teiländerung Nutzungsplanung» vor der Eröffnung des Mitwirkungsverfahrens in der Planungs-, Umwelt- und Energiekommission (PUEK) traktandiert und besprochen? Welche Position vertritt die PUEK? Falls das Projekt in der PUEK nicht traktandiert und besprochen worden ist: Warum nicht?

2. Warum hat der Ebikoner Gemeinderat die Ortsparteien nicht angeschrieben und aktiv zur Mitwirkung aufgefordert?

An der PUEK-Sitzung vom 4. Juli 2017 informierte die Abteilung Planung & Bau der Gemeinde Ebikon über das laufende Verfahren der Ortsplanungsrevision. Der Schwerpunkt lag bei den vorgenommenen Änderungen gegenüber der ersten Vorprüfung von 2015. Auch die Zonenplanänderung der Deponiezone Stuben war explizit thematisiert. Dies ist im Protokoll der PUEK-Sitzung vom 4. Juli 2017 vermerkt. Die PUEK hat sich nicht negativ zum Planungsvorhaben geäussert.

Am 17. Oktober 2017 hat die Gemeinde Ebikon in einer umfassenden Medienmitteilung die Anpassungen der revidierten Ortsplanung gegenüber 2015 kommuniziert. Die Deponiezone Stuben ist darin explizit aufgeführt. In der Mitteilung hat der Gemeinderat zur öffentlichen Informationsveranstaltung vom 14. November 2017 eingeladen und die öffentliche Mitwirkungsfrist angekündigt. Die Zonenplanänderung und der dazugehörende Gesetzestext im Bau- und Zonenreglement waren dann Bestandteil der zweiten öffentlichen Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision, welche vom 23. Oktober bis 21. Dezember 2017 erfolgte. Zur Deponiezone Stuben wurden keine Eingaben eingereicht.

In den Unterlagen zur zweiten öffentlichen Mitwirkung der Ortsplanungsrevision wurde im Planungsbericht darauf hingewiesen, dass die Deponiezone Stuben in einem separaten Verfahren parallel zur Gesamtrevision behandelt wird. Vom 8. Januar bis 6. Februar 2018 führte die Gemeinde für diese Teilzonenplanänderung nochmals eine separate und öffentliche Mitwirkung durch. Diese «dritte» Mitwirkung war amtlich veröffentlicht und die Unterlagen für die Änderung der Nutzungsplanung erforderlichen Zonenplan-Teiländerungen waren im Internet sowie in Papierform publiziert und in der Abteilung Planung & Bau aufgelegt.

3. Wieso wurden nicht alle Details für das Mitwirkungsverfahren im Internet offengelegt?

Wie oben festgehalten, waren die notwendigen Unterlagen für die öffentliche Mitwirkung veröffentlicht. Wichtig ist, dass es sich noch nicht um das Baugesuch handelt, sondern um die Teilzonenplanänderung und die Bestimmung im Bau- und Zonenreglement (BZR). Die Berichte zur Bodenverbesserung, ein Bodenschutzkonzept, das Pflichtenheft der bodenkundlichen Baubegleitung, ein Bericht über die technische Untersuchung usw. werden bei der öffentlichen Auflage zur Verfügung stehen.

Wie und wann will der Ebikoner Gemeinderat die Ortsparteien, Quartiervereine und Anwohner transparent über alle vorstehend erwähnten Punkte orientieren? Wie lautet die Antwort auf die offenen Fragen?

4. Beabsichtigt der Gemeinderat Ebikon nach der Offenlegung aller Informationen und der Beantwortung der Fragen ein zweites Mitwirkungsverfahren? Wann erfolgt die öffentliche Auflage?

Zurzeit befindet sich das Gesuch beim Kanton Luzern zur Vorprüfung. Falls aus der Vorprüfung des Kantons bei der Teilzonenplanänderung und beim Text des BZR Änderungen vorgenommen werden müssen, sollen diese ausgeführt werden.

Die Gemeinde Ebikon plant voraussichtlich vor der öffentlichen Auflage eine Informationsveranstaltung. An dieser Veranstaltung sollen auch Vertreter der Gesuchsteller sowie der planenden Ingenieurbüros teilnehmen, um das Projekt vorzustellen und die Fragen aus der Bevölkerung zu beantworten.

Die im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung eingereichten Eingaben werden in einem separaten Bericht beantwortet. Dieser Bericht über die öffentliche Mitwirkung wird im Rahmen der öffentlichen Auflage aufgelegt. Den Mitwirkenden wird ein Bericht zugestellt und sie werden über die bevorstehende öffentliche Informationsveranstaltung sowie die öffentliche Auflage informiert.

Das Baugesuch kann erst genehmigt werden, wenn die Stimmberechtigten über die Teilzonenplanänderung abgestimmt haben.

5. Wurde der kommunale Naturschutzbeauftragte der Gemeinde Ebikon, vor Eröffnung des Mitwirkungsverfahrens zur Aufhebung und Verlegung der kommunalen Naturschutzzone angehört? Falls der Naturschutzbeauftragte nicht angehört worden ist: Warum nicht?

Die Aufhebung und Verlegung der kommunalen Naturschutzzone wurde mit dem kommunalen Naturschutzbeauftragten der Gemeinde Ebikon besprochen. Er ist mit diesem Vorhaben einverstanden.

6. Welche konkreten Auswirkungen hat das Projekt auf Raum und Umwelt und die Altlastensanierung?

Diese Frage wird mit dem Baugesuch geklärt. Der laufende Prozess beinhaltet wie bereits ausgeführt die Teilzonenplanänderung und die Bestimmung im Bau- und Zonenreglement. Ziel des Projekts ist, dass der Boden aufgewertet wird und vier Hektaren zusätzliche Fruchtfolgeflächen entstehen. Diese Fläche steht als Kompensationsfläche für künftige Einzonungen zur Verfügung.

7. Welche konkreten Kostenfolgen – unter vollumfänglicher Berücksichtigung der externen Kosten – hat das Projekt Deponie Stuben (auf der Aufwand- und Ertragsseite) für die Gemeinde Ebikon?

Mögliche Einnahmen aus der Deponie für die Gemeinde werden im Rahmen des Baugesuchs und der Betriebsbewilligung geklärt. Für die Gemeinde entstehen nur Kosten für das formelle Verfahren der Teilzonenplanänderung.

Kein zusätzlicher Verkehr?

8. Warum sollten die Aushubtransporte durch Ebikon wegen der Deponie Stuben abnehmen? Wie wurde das Verkehrsaufkommen berechnet? Zu welchem zusätzlichen Mehrverkehr (Schwerverkehr und PW-Verkehr) auf welchen Strassen (insbesondere zwischen Perlen und Ebikon) führt die Deponiezone Stuben?

LuzernOst ist ein Entwicklungsschwerpunkt im Kanton Luzern. Viele Bauprojekte sind am Laufen und weitere sind geplant. Derzeit wird das Aushubmaterial von Bauprojekten aus LuzernOst in andere Regionen abtransportiert, was Verkehr und längere Transportstrecken bedeutet. Mit einer Deponie in Ebikon verkürzen sich diese Wege. Transporte sind aufgrund der Bautätigkeit nicht zu verhindern, jedoch können die Wege reduziert werden für den Entwicklungsschwerpunkt LuzernOst und umliegende Gemeinden. Die Modellrechnung zeigt, dass es gegenüber von heute für die Gemeinde Ebikon rund 1,2 Fahrzeuge pro Stunde mehr tagsüber geben würde, aber die Wege reduziert werden können.

9. Warum kehrt der Gemeinderat mit dem Projekt Deponie Stuben von seiner ursprünglichen Haltung, keine mehrverkehrsverursachende Projekte bewilligen zu wollen, ab?

Der Gemeinderat hat seine Haltung nicht geändert, sondern hat eine Lösung für den funktionalen Raum gesucht, welche die weitere wirtschaftliche Entwicklung von Ebikon und auch LuzernOst ermöglicht bei gleichzeitiger Verkehrsverträglichkeit. Mit 1,2 Fahrten mehr pro Stunde tagsüber und kürzeren Wegen vertritt der Gemeinderat die Haltung, dass dies verträglich ist.

Hans Peter Bienz, Gemeinderat Ressort Planung & Bau